Einführung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die Organisation der Arbeitssicherheit aller Beschäftigten in Ihrem Betrieb. Das gilt überall bei der Arbeit, auf Baustellen, auf Verkehrswegen und zum Beispiel auch für die Sicherstellung der Ersten Hilfe. Viele einzelne Schritte tragen dazu bei, die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu erhöhen. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Beratungs- und Informationsangebot.
Das Nachdenken über sicheres Arbeiten ist der erste Schritt: Können Sie unsichere Bedingungen schon im Vorhinein abstellen? Gibt es eine Technik, die hilft sicherer zu arbeiten? Könnten Sie an der Arbeitsorganisation etwas verändern, das die Arbeitsbedingungen sicherer macht? Gibt es für Ihre Beschäftigten geeignetere, wie sicherere oder ergonomischere Arbeitsmittel? Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes mit den Pflichten aller Beteiligten finden Sie beim Baustein A 001 im Schaubild dargestellt (siehe Medien zum Thema) .
Ihre Schritte zu mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Eine Hilfestellung, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen können, finden Sie hier: Online-Handlungshilfen Gefährdungsbeurteilung
Unterweisung der Beschäftigten
Damit Ihre Beschäftigten die von Ihnen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen kennen, müssen Sie sie mit Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen und danach mindestens einmal jährlich unterweisen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen festlegen
Für den Fall des Falles müssen Sie die Erste Hilfe organisieren und Rettungsketten festlegen. Zur Unterstützung bieten wir Ihnen Erste-Hilfe-Aushänge, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch, Polnisch, Rumänisch und Russisch.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeit darf nicht krank machen. Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Die Ärztinnen und Ärzte des ASD der BG BAU beraten Sie gern und führen Sie auch arbeitsmedizinische Vorsorge durch.
Einrichten eines Arbeitsschutzausschusses
Hat Ihr Unternehmen mehr als zwanzig Beschäftigte? Dann organisieren Sie die Arbeitssicherheit auch in vierteljährlichen Sitzungen eines Arbeitsschutzausschusses. Weitere Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes
Beschäftigte über Versicherungsschutz informieren
Bitte hängen Sie die Information "Wir sind Mitgliedsbetrieb der BG BAU" aus. So erfahren Ihre Beschäftigten, an wen sie sich im Notfall wenden können. Zusätzlich können Sie die BG BAU-Karte kostenfrei bestellen und an alle verteilen.
Der Materialcheck
Nichts hält ewig: Verwenden Sie oder Ihre Beschäftigten z. B. ein Rollgerüst oder eine persönliche Schutzausrüstung? Dann sollten Sie von Anfang an festlegen, wie diese regelmäßig geprüft und das Ergebnis dokumentiert wird. Nicht mehr intaktes Material ersetzen Sie.
Sie wollen Ihre Unternehmerpflichten übertragen?
Sie wollen Ihre Unternehmerpflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an eine andere Person übertragen? Dann müssen Sie dies schriftlich tun, aber auch durch Kontrollen sicherstellen, dass alle Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten werden.
Weitere Tipps für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen
Damit Sie beim Festlegen der Sicherheitsmaßnahmen alle Vorschriften und Regeln berücksichtigen können, haben wir hier alles Wissenswerte für Sie zusammengestellt:
Die „Bausteine“ sind Sicherheitshinweise in komprimierter Form. Sie werden in verschiedenen Formaten angeboten, zum Beispiel auch als App.
Mit den Arbeitsschutzprämien fördern wir Ihre Investition in Arbeitsschutz. Hier finden Sie heraus, welche Maßnahmen in Frage kommen:
Sie möchten gegenüber öffentlichen und anderen Auftraggebern nachweisen, dass Sie sich im Arbeitsschutz besonders engagieren? Dann ist unser Arbeitsschutzmanagementsystem AMS BAU genau das Richtige für Sie! Es ist passgenau auf die Belange der Bauwirtschaft zugeschnitten: Einfach, sicher und wirtschaftlich!
Der BAU auf BAU-Selbsttest besteht aus einem Fragebogen. Er bietet die Chance, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb mit einem geringen Zeitaufwand selbst zu testen:
Haben Sie mit Nein geantwortet oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsperson oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU (ASD der BG BAU).
In einem gemeinsamen Termin unterstützen sie Sie gerne professionell bei der Beantwortung und zeigen Ihnen auf, welche Schritte erforderlich sind, um auch hier ein „Ja“ zu erreichen.
Der GDA-ORGAcheck ist ein Instrument für kleine und mittlere Unternehmen zur anonymen Selbstbewertung ihrer Arbeitsschutzorganisation. Sie haben damit die Möglichkeit, anhand Ihrer eigenen Überprüfung die Qualität ihrer Arbeitsschutzorganisation zu verbessern.
Weitere Informationen zum GDA-ORGAcheck