Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
Die unten auf dieser Seite abgebildete DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen.
Unternehmen in der Regelbetreuung
- mit bis zu 10 Beschäftigen
- mit mehr als 10 Beschäftigten
Unternehmen in der Alternativen Betreuung
- mit bis zu 10 Beschäftigten
- mit 11 bis 50 Beschäftigten