Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)

Die unten auf dieser Seite abgebildete DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen.

Unternehmen in der Regelbetreuung

  • mit bis zu 10 Beschäftigen
  • mit mehr als 10 Beschäftigten
     

Unternehmen in der Alternativen Betreuung

  • mit bis zu 10 Beschäftigten
  • mit 11 bis 50 Beschäftigten