Selbstverwaltung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sie aktiv mitgestalten. Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern steuern die Arbeit der BG BAU und begleiten sie konstruktiv und kritisch. Durch diese gelebte Demokratie wird eine praxisnahe und branchenorientierte Arbeit der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Mathias Neuser, Versichertenvertreter im Vorstand der BG BAU
  • „Als Selbstverwaltung liefern wir wichtige Impulse und können die Präventionsangebote der BG BAU mitgestalten.“ Mathias Neuser, Versichertenvertreter, Vorsitzender des Vorstands, IG BAU
  • Bildquelle: Rolf Schulten - BG BAU
Dirk Müller, Arbeitgebervertreter im Vorstand der BG BAU
  • „In der Selbstverwaltung verfolgen wir gemeinsam das Ziel, den Arbeitsschutz in der Praxis zu verbessern.“ Dirk Müller, Arbeitgebervertreter, alternierender Vorsitzender des Vorstands, Dirk Müller Gebäudedienste GmbH
  • Bildquelle: Rolf Schulten - BG BAU
Marion Maack, Inhaberin C.H. Maack GmbH & Co. KG
  • „Durch mein Amt bei der BG BAU habe ich die Möglichkeit, mit vielen spannenden Menschen innerhalb und außerhalb des Baugewerbes in Kontakt zu treten.“ Marion Maack, Arbeitgebervertreterin, Mitglied des Vorstands, C. H. Maack GmbH & Co. KG
  • Bildquelle: Miguel Arias Villa
Portaitaufnahme von Edgar Glasner, Mitglied der Vertreterversammlung der BG BAU
  • „Im Ausschuss bin ich nah an den Menschen und erlebe das Leben, wie es ist.“ Edgar Glasner, Versichertenvertreter, Mitglied der Vertreterversammlung, Ed. Züblin AG
  • Bildquelle: privat
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Mathias Neuser, Versichertenvertreter im Vorstand der BG BAU
Dirk Müller, Arbeitgebervertreter im Vorstand der BG BAU
Marion Maack, Inhaberin C.H. Maack GmbH & Co. KG
Portaitaufnahme von Edgar Glasner, Mitglied der Vertreterversammlung der BG BAU

Die Selbstverwaltungsorgane der BG BAU

Die Selbstverwaltung der BG BAU besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Die Gremien sind paritätisch besetzt, das heißt, ihre ehrenamtlichen Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen. Sie bestimmen die Geschicke des Unfallversicherungsträgers. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Bereiche Prävention, Organisation, Finanzierung und Personal.

Die Vertreterversammlung der BG BAU

Die Vertreterversammlung besteht aus 60 Mitgliedern und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Sie ist das "Parlament" der Berufsgenossenschaft. Sie

  • erlässt und ändert die Satzung,
  • beschließt den Haushalt,
  • erlässt Unfallverhütungsvorschriften,
  • beschließt den Gefahrtarif mit Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge und
  • wählt den Vorstand.

Die aktuelle Vertreterversammlung der BG BAU hat sich am 25. Oktober 2017 konstituiert und tritt zweimal pro Jahr zusammen. Die Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Der Vorsitz wechselt jährlich am 25. Oktober zwischen dem Versichertenvertreter und dem Arbeitgebervertreter.

Hier finden Sie die Liste der Mitglieder der Vertreterversammlung.

Der Vorstand der BG BAU

Der 24-köpfige Vorstand und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind die "Regierung" der Berufsgenossenschaft. Er

  • beschließt die Beitragsumlage,

  • beruft die Rentenausschüsse,

  • erlässt die Richtlinien für die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte und

  • regelt die Dienstverhältnisse bestimmter Angestellter.

Der aktuelle Vorstand der BG BAU hat sich am 26. Oktober 2017 konstituiert und trifft sich in der Regel dreimal pro Jahr. Die Amtsperiode dauert sechs Jahre. Der Vorsitz wechselt jährlich am 26. Oktober zwischen dem Arbeitgebervertreter und dem Versichertenvertreter.

Hier finden Sie die Liste der Mitglieder des Vorstandes.
 

Videotitel: Erklärfilm: Die Selbstverwaltung der BG BAU

Videoquelle: BG BAU