Ausschüsse
Die Vertreterversammlung und der Vorstand der BG BAU haben zur Erledigung ihrer Aufgaben sowie zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse die folgenden Ausschüsse gebildet.
- Ständiger Ausschuss
- Bauausschuss
- Ausschuss für Rehabilitation und Berufskrankheiten
- Präventionsausschuss
- Bußgeldausschüsse
- Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss
- Satzungs- und Gefahrtarifausschuss
- Rentenausschüsse
- Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse
Die Mitglieder der Selbstverwaltung können sich in diesen Ausschüssen engagieren. Je nach Ausschuss werden dessen Mitglieder von der Vertreterversammlung oder dem Vorstand gewählt. Der Ständige Ausschuss tagt circa sechsmal im Jahr, andere Ausschüsse ein- oder zweimal.
Rentenausschüsse
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Rentenausschüsse, die vor Ort in den Regionen tagen. Sie entscheiden im konkreten Einzelfall über die Gewährung oder Ablehnung von Renten, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie über Abfindungen und Beihilfen.
- Bildquelle: DGUV
Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse
Wird gegen Entscheidungen der BG BAU Widerspruch oder Einspruch erhoben, gehen diese zur Prüfung und Entscheidung in die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse der Vertreterversammlung.
Die Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie die Rentenausschüsse haben einen engen Bezug zum Arbeitsleben von Versicherten und Unternehmen. Sie tagen am häufigsten und haben die meisten Mitglieder.