Sozialwahlen

Alle sechs Jahre werden bei den Sozialversicherungswahlen die Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt, in der Regel über Vorschlagslisten von Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften. Damit gewährleistet die Selbstverwaltung, dass die Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewahrt werden. 

Illustration eines grünen Stiftes, der einen Fragebogen ankreuzt.
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Nicht nur die Unfallversicherungsträger, auch die anderen beiden Träger der Sozialversicherung, die Kranken- und die Rentenversicherung, bestimmen dann die neuen Mitglieder für ihre Selbstverwaltungen. Daher der Name Sozialwahlen oder auch Sozialversicherungswahlen.

Fristen und Termine

Die letzten Sozialversicherungswahlen fanden im Mai 2023 statt. Zwischen dem 18. Oktober und dem 17. November 2022 konnten Vorschlagslisten beim zuständigen Wahlausschuss eingereicht werden. Weitere Informationen zu Fristen und Terminen finden Sie im Wahlkalender für die Sozialwahlen 2023

Modernisierung der Sozialwahlen und Stärkung der Selbstverwaltung

Im November 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Es verbessert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger.

  • Einführung eines ausdrücklichen Anspruchs auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen
  • Neuer Anspruch auf Fortbildung
  • Erleichterter Zugang der Vorschlagslisten zu den Gremien bzw. Wahlen
  • Mehr Transparenz bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie bei den Versicherten durch die neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens 
  • Erhöhung des Frauenanteils in den Vertreterversammlungen und Vorständen mit dem Ziel einer 40-Prozent-Quote für Vorschlagslisten 

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