BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen

Bauarbeiter nutzt ein Tablet bei der Arbeit.

Rückmeldung an den ASD der BG BAU

Sie haben das Schreiben des ASD der BG BAU erhalten und haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.  Lesen Sie mehr

Zwei Hände tippen etwas auf einer Tastatur eines Laptops.

Lohnnachweis für 2024 einreichen

Bis zum 16. Februar 2025 können Mitgliedsunternehmen der BG BAU den digitalen Lohnnachweis für das vergangene Jahr abgeben. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.  Lesen Sie mehr

Ein Mann in Schutzanzug und Atemschutzmaske entfernt den Putz von der Wand mit einem Bearbeitungssystem, das mit Absaugung ausgestattet ist.

Geänderte Gefahrstoffverordnung

Anfang Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen gibt es insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand.  Lesen Sie mehr

Last wird vom Kran angehoben.

Herabfallende Gegenstände

Wie Sie Ihre Beschäftigten auf der Baustelle vor herabfallenden Bauteilen oder anderen Gegenständen schützen können, erfahren Sie in der neusten Ausgabe der BG BAU aktuell.  Lesen Sie mehr

Kommen Sie mit uns ins Gespräch

Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

0800 8020100
 

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Hier haben Sie die Möglichkeit, die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen zu finden.

Prävention - Suche nach Ort oder Postleitzahl
Prävention - Suche nach Fachthema
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
Mitglieder und Beiträge
Rehabilitation und Leistungen

Unternehmen anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:

  • Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
  • die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
  • den Unternehmensbeginn
  • und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
  • Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten

Weitere Informationen für neue Mitgliedsunternehmen

Privates Bauvorhaben anmelden

Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?

Dann können Sie uns hier einfach und schnell Ihr Bauvorhaben online melden.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:

Dazu gehören

  • die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  • die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.

Weitere Informationen für private Bauvorhaben

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

Zum Online-Formular

Unfallanzeige via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

Zum Login von „meine BG BAU“

Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

Zum Extranet-Login

Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 204 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren

Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

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Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

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Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

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Unternehmen anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:

  • Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
  • die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
  • den Unternehmensbeginn
  • und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
  • Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten

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Privates Bauvorhaben anmelden

Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?

Dann können Sie uns hier einfach und schnell Ihr Bauvorhaben online melden.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:

Dazu gehören

  • die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  • die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.

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Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

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Unfallanzeige via Extranet

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Unfallanzeige per Brief oder Fax

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Formular Unfallanzeige (PDF, 204 KB)
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Schnell und einfach online antworten

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Antwort auf unser Schreiben direkt online und ohne Login per Scan oder Foto einzureichen.

Zum Bereich „online antworten"

Hier finden Sie die Standorte der BG BAU und die Zentren des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU GmbH mitsamt Adresse und Anfahrtsbeschreibung.

Standorte

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Standorte

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Videos der BG BAU

1x1: Erfolgreich unterweisen

Das Video aus der Reihe Das kleine 1x1 im Arbeitsschutz gibt Hinweise, wie Unternehmerinnen und Unternehmer die verpflichtende Unterweisung ihrer Beschäftigten erfolgreich durchführen können.

Videoquelle: BG BAU

Termine

24
Jan

KarriereStart 2025

Die Bildungs-, Job- und Gründermesse

24.01.2025 – 26.01.2025    |   Dresden
25
Jan

Immobilienmesse

Die große Immobilienmesse in Bamberg

25.01.2025 – 26.01.2025    |   Bamberg
03
Feb

Stand der Technik: Ladungssicherung

60 Minuten mit Experten

03.02.2025    |   Online
05
Feb

Stand der Technik: Standsicherheit von Spezialtiefbau-Maschinen

60 Minuten mit Experten

05.02.2025    |   Online
07
Feb

Stand der Technik: Nachrüstpflicht bei Schnellwechslern an Hydraulikbaggern

60 Minuten mit Experten

07.02.2025    |   Online

Neue Medien der BG BAU

Arbeitsschutzprämien (Katalog)

1x1 im Arbeitsschutz: Anlegeleitern

Vermessungsarbeiten

Infoblatt: Überleitungshilfe TRGS 519

Anforderungen an Fachkundige für die Messung und Berechnung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Exposition durch elektromagnetische Felder nach Arbeitsschutzverordnung

Infoblatt: Neue Gefahrstoffverordnung 2024

T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft 2024/2

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Gefährdungsbeurteilung

BG BAU aktuell 2024/4 Ausbau

BG BAU aktuell 2024/4 Gebäudemanagement

BG BAU aktuell 2024/4 Rohbau

BG BAU aktuell 2024/4 Tiefbau

Workshops zur Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz - Wie geht das?

Info- und Schulungsmodule zum Arbeitsschutz

BauPortal 2024/4

Straßenbau

Standardbild Abspielen

1x1 im Arbeitsschutz: Umgang mit Stress

Betriebliches Eingliederungsmanagement (Plakat und Postkarte)

Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeugen

Bildungsangebote 2025 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

2026 Prüfplakette für Arbeitsmittel (ehemals Sachkundigen-Prüfung)

BG BAU aktuell 2024/3 Ausbau

BG BAU aktuell 2024/3 Gebäudemanagement

BG BAU aktuell 2024/3 Rohbau

BG BAU aktuell 2024/3 Tiefbau

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Was sind Berufskrankheiten?

Ziele als Erfolgsfaktor für eine gesunde Organisation

Arbeiten an Gasleitungen

Poster „Alles klar bei dir?“ (DIN A2)

Poster „High Risk“ (DIN A2)

Poster „Kiffen verboten“ (DIN A2)

T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft 2024/1

Checkliste: Lärmschutz planen: Gehörschutz auswählen

Hitzeaktionsplan: Outdoor-Baustellen

Hitzeaktionsplan: Indoor-Baustellen

Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Auszubildende an Bord holen

Umgang mit Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit bei der Arbeit