Unser Angebot für private Bauherrinnen und Bauherren
Wenn Sie kein Fachpersonal beauftragen, sondern in Eigenregie bauen, unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz!
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Privates Bauvorhaben anmelden
Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?
Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:
Dazu gehören
die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.
Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!
0800 3799100
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr
Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.
0800 8020100
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung.
Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.
Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.
Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:
Dazu gehören
die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.
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Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.
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Raus aus der Sonne und aufgepasst: Hier gibt’s die erste Folge der Filmreihe #Nachgebohrt. Zimmerer Michi möchte wissen, ob es tatsächlich Menschen gibt, denen die Sonne nichts anhaben kann. Im Untersuchungsmobil des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU im Münsterland geht er der Sache auf den Grund. Dort findet er heraus, welche Auswirkungen UV-Strahlung für die Gesundheit hat und was man dagegen tun kann.