Krebsdiagnose: Verdacht auf Berufskrankheit frühzeitig melden

Berlin, 24.07.2025 – Bei Menschen, die in der Bauwirtschaft tätig sind oder waren, kann eine Krebserkrankung auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sein. Um dies abzuklären, ist eine frühzeitige Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung wichtig. Nur so kann die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) schnell prüfen, ob eine Berufskrankheit vorliegt und Betroffenen helfen.

Ein Arzt unterhält sich mit einem Patienten.

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Jedes Jahr erkranken rund 500.000 Menschen in Deutschland an Krebs. Bei Beschäftigten in der Bauwirtschaft treten bestimmte Krebsarten besonders häufig auf. Zu den häufigsten berufsbedingten Krebserkrankungen zählen Lungenkrebs durch Asbest, Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung der Sonne, Blasenkrebs durch Chemikalien und Blutkrebs durch Benzolkontakt. Allein im Jahr 2024 wurden der BG BAU mehr als 6.000 berufsbedingte Krebserkrankungen gemeldet.

Verdachtsanzeige: Je früher, desto besser

„Je eher der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung gemeldet wird, desto früher können wir prüfen, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt“, erklärt Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU. „Einige Krebsarten, wie das Mesotheliom, sind sehr aggressiv und die Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten ist leider oft sehr begrenzt. Deshalb ist es wichtig, so schnell wie möglich mit den Erkrankten in Kontakt zu kommen und im persönlichen Gespräch umfassend zu beraten und alle notwendigen Informationen zu erfragen – so können bestimmte Nachweise, die wir für die Anerkennung als Berufskrankheit brauchen, frühzeitig gesichert werden.“

Die Meldung kann durch den Arbeitgeber oder die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Diese sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle zu melden. Betroffene Erkrankte können sich auch selbst an die BG BAU wenden. Entsprechende Formulare gibt es auf der Website der BG BAU.

So geht die BG BAU nach einer Verdachtsmeldung vor

Sobald eine Verdachtsanzeige bei der BG BAU eingeht, prüft sie im Rahmen eines „Feststellungsverfahrens“, ob die berufliche Tätigkeit mit der Erkrankung in ursächlichem Zusammenhang steht. Dazu klärt die BG BAU sowohl die Krankengeschichte als auch die berufliche Historie. Dies setzt eine genaue Arbeitsanamnese über das gesamte Berufsleben voraus. Bei krebsbedingten Erkrankungen werden die Betroffenen dazu von der BG BAU persönlich aufgesucht und beraten. Ziel ist es, schnell und unkompliziert alle notwendigen Informationen zu sammeln. Bei Bedarf kann im Laufe des weiteren Verfahrens auch ein fachärztliches Zusammenhangsgutachten durch externe Sachverständige eingeholt werden.

Leistungen der BG BAU bei krebsbedingten Berufskrankheiten

Bestätigt sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, erhalten die Betroffenen umfassende Leistungen von der BG BAU. „Die Diagnose Krebs belastet Betroffene und deren Familien. Darum setzen wir alles daran, schnell und persönlich zu helfen“, erklärt Jörg Wachsmann. „Dabei geht es nicht nur um die medizinische Rehabilitation, sondern auch um die finanzielle Sicherheit und die Lebensqualität der Erkrankten.“ Zu den Leistungen der BG BAU gehören neben der Heilbehandlung auch Rentenzahlungen, Pflegegeld und im Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Darüber hinaus übernimmt die BG BAU Kosten für spezielle Therapien, Hilfsmittel und weitere Maßnahmen, die die Lebensqualität der Erkrankten erheblich verbessern können. Schwer Berufserkrankte werden von der BG BAU im Rahmen der nachgehenden Betreuung ein Leben lang begleitet.

Hintergrund – Berufskrankheiten

Bei Berufskrankheiten handelt es sich um Krankheiten, die sich Beschäftigte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit zugezogen haben und die von der Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Liste als solche bezeichnet werden. Ist eine Erkrankung (noch) nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung als Wie-Berufskrankheit in Frage kommen. Den besonderen Schutz durch das Berufskrankheitenrecht gibt es seit nunmehr 100 Jahren. Am 12. Mai 1925 trat die „Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ in Kraft. Damals wurden elf Erkrankungen als Berufskrankheiten definiert. Heute stehen in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung 85 Krankheitsbilder.

Weitere Informationen:

Berufskrankheiten

Zentrum für Krebsregisterdaten


Pressekontakt

Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681

Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461

Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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