Die Verwendung von Leitern und Tritten
DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Abrufnummer (BG BAU): 208-016
Ausgabe: 08/2022
Herausgeber: DGUV
5,00 EUR
Für BG BAU Mitgliedsunternehmen kostenlos
Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) DGUV
Informationen
Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. (Informationen zur Steigleitern finden Sie in der DGUV Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern ganz unten auf dieser Seite).
Weitere Informationen
Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen
Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Leitern die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bzw. der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-2 (PDF, 185 KB).