Erklärfilm: Die Selbstverwaltung der BG BAU

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Stand: 09/2022
Herausgeber: BG BAU

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Was macht eigentlich die Selbstverwaltung der BG BAU? Wie funktioniert die Parität? Wie werden Entscheidungen zu Renten getroffen? Unser Film erklärt es.


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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat rund 3 Millionen Versicherte und etwa 567.000 Mitgliedsunternehmen. 

Frau Martens ist eine der Versicherten und Herr Kaiser einer der Unternehmerinnen und Unternehmer.

Als gesetzliche Unfallversicherung setzt sich die BG BAU dafür ein, dass im Betrieb von Herrn Kaiser keine Unfälle passieren und dass Frau Martens sicher und gesund arbeiten kann. 

Finanziert wird die BG BAU über die Beiträge der Mitgliedsunternehmen.

Damit die Vorgaben rund um Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten nah an der Praxis der Versicherten und Mitgliedsunternehmen sind, gibt es die Selbstverwaltung. Wie funktioniert die eigentlich? 

Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handeln hier Seite an Seite. Die Selbstverwaltung ist also paritätisch besetzt.

Ihre Mitglieder bestimmen gemeinsam und eigenverantwortlich über die wesentlichen Themen und verwalten die Mitgliedsbeiträge.

Daher bezeichnet man die Selbstverwaltung auch als gelebte Demokratie.

Die Menschen in der Selbstverwaltung der BG BAU sollten die verschiedenen Gewerke der Bauwirtschaft sowie der baunahen Dienstleistungen so gut wie möglich abbilden. Deshalb ist jeder, der ehrenamtlich mitgestalten möchte, willkommen.

Die Selbstverwaltung besteht aus zwei Organen: der Vertreterversammlung und dem Vorstand.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden bei der Sozialwahl ermittelt.

Diese findet alle sechs Jahre statt, 2023 ist es wieder so weit.

Nicht nur die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch von Kranken- und Rentenversicherung bestimmen dann die neuen Mitglieder für ihre Selbstverwaltungen. Daher der Name Sozialwahlen.

Bei der BG BAU sind 60 Personen in der Vertreterversammlung. 

Die Vertreterversammlung übernimmt, wie in einer Demokratie, die Rolle des Parlaments. 

Sie beschließt beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften oder setzt sie außer Kraft.

Außerdem beschließt sie den Gefahrtarif und den Haushalt der BG BAU. Der Zweck des Gefahrtarifs ist es, den Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. So verteilt die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen – abgestuft nach den einzelnen Gefährdungsrisiken – auf die Unternehmen der jeweiligen Gewerbezweige.

Und sie wählt den Vorstand, der aus 24 ordentlichen und 24 stellvertretenden Mitgliedern besteht.

Der Vorstand ist die Exekutive, also quasi die Regierung der BG BAU.

Er erlässt unter anderem Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte und stellt den Haushaltsplan auf. 

Die Detailarbeit findet in Ausschüssen statt, ähnlich wie im Bundestag. (An dieser Stelle werden im Video 9 Kacheln eingeblendet: Ständiger Ausschuss, Rentenausschuss, Bauausschuss, Präventionsausschuss, Bussgeldausschüsse, Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss, Satzungs- und Gefahrtarifausschuss, Ausschuss für Rehabilitation und Berufskrankheiten, Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse)

Die Ausschüsse, die besonders nah am Arbeitsleben der Versicherten und Unternehmen sind, sind die Renten- und Widerspruchausschüsse, wie auch die Bußgeldausschüsse. 

In diesen Ausschüssen sitzen die meisten Mitglieder und sie tagen am häufigsten.

In den Rentenausschüssen entscheiden die Mitglieder beispielsweise in konkreten Einzelfällen über Entschädigungsleistungen für Versicherte. 

Hier bewährt sich das Prinzip der Selbstverwaltung: Entschieden wird durch Menschen mit praktischen Erfahrungen und Sachverstand.

Ein weiterer Ausschuss ist der Präventionsausschuss. 

Dessen Mitglieder geben wichtige neue Impulse für sichere und gesunde Arbeitsplätze, da sie die Probleme des Arbeitsalltags aus erster Hand kennen.

So wie Frau Martens und Herr Kaiser. Sie arbeiten ehrenamtlich in den Ausschüssen mit.

Sie sind nicht an Weisungen gebunden, sondern beraten und entscheiden unabhängig.

www.bgbau.de/selbstverwaltung