Grenzwerte

1996 wurden in Deutschland Luftgrenzwerte für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen festgelegt: in Innenräumen 20 mg/m³, für alle übrigen Arbeiten 15 mg/m³. 2000 verabschiedete der Ausschuss für Gefahrstoffe 10 mg/m³ als neuen Grenzwert für innen und außen.

2005 wurden alle technisch begründeten Grenzwerte ausgesetzt, auch der Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Der Gesprächskreis orientiert sich weiterhin an den 10 mg/m³, natürlich unter Beachtung des Minimierungsgebotes.

Im Rahmen der europäischen REACh-Verordnung haben die Hersteller von Bitumen einen DNEL (derived no effect level – abgeleiteter Null Effekt Wert) in Höhe von 2,0 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen festgelegt. Die Grenzwerthistorie finden Sie ausführlich hier (PDF, 109 KB).

Wird, was zu erwarten ist, ein staatlicher Arbeitsplatzgrenzwert in der gleichen Größenordnung festgelegt, muss dieser eingehalten werden. Werden die Belastungen nicht gesenkt, z.B. durch den Einsatz von temperaturabgesenkten Asphalt, müsste Atemschutz getragen werden.

Der DNEL wurde aus einer Tierstudie abgeleitet. Bei Ratten wurden Atemwegsirritationen festgestellt, die in ähnlicher Form auch bei Gussasphaltarbeitern gefunden worden waren, die früher bis 60 mg/m³ exponiert waren. Bei Walzasphaltarbeitern, exponiert bis etwa 12 mg/m³, hat man solche Atemwegsirritationen nicht festgestellt. Allerdings hat man bisher auch nicht gezielt danach gesucht. Es fehlen somit valide Daten.

Eventuell gibt es die Möglichkeit, mit Humandaten, also Untersuchungen der Asphaltarbeiter, Argumente für einen höheren Grenzwert zu finden. Dazu sind mindestens drei Untersuchungen nach Untersuchungstyp 654 im Abstand von jeweils etwa zwei Jahren von möglichst vielen Asphaltarbeitern (etwa 1.000 Personen) notwendig. Erläuterungen hierzu finden Sie in zwei Artikeln:

    ‚„Gesprächskreis Bitumen” und BG BAU machen den Weg frei‘; asphalt 3/2012, S. 18 – 19 (Wegfrei [PDF, 244 KB])
    ‚Noch haben wir es selbst in der Hand‘; asphalt 3/2017, S. 8 – 9
(NochinderHand [PDF, 337 KB])

Ein Flyer zu den Untersuchungen klärt die Beschäftigten über die Notwendigkeit auf: AsphalterUntersuchungen (PDF, 125 KB)