Aktivitäten 2012
April 2012
Für Bitumen, ein nicht gekennzeichneter, nicht eingestufter Stoff, muss kein Sicherheitsdatenblatt geliefert werden. Die Hersteller liefern freiwillig Sicherheitsdatenblätter, die dann den Vorschriften der REACH-Verordnung entsprechen müssen. Leider entsprechen viele dieser Sicherheitsdatenblätter nicht diesen Vorgaben und enthalten englische Passagen, beziehen sich bei der Angabe von DNEL, den Grenzwerten nach REACH, auf andere Messverfahren wie in Deutschland üblich und führen in Deutschland geltende Regelungen nicht auf.
Daher hat der Gesprächskreis eine Stellungnahme zu diesen Sicherheitsdatenblättern verfasst, die Sie hier finden.
Januar 2012
Inzwischen werden die Konsequenzen der europäischen REACH-Verordnung auch für Bitumen deutlich. Erste Sicherheitsdatenblätter nach REACH sind verfügbar und Eurobitume bietet einen Fragen/Antworten-Katalog zum DNEL sowie eine Erläuterung zu Messungen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen an. Da sowohl die bisher bekannten Sicherheitsdatenblätter als auch die Eurobitume-Papiere Fragen aufwerfen und die im Gesprächskreis BITUMEN vereinbarte Vorgehensweise außer Acht lassen, hat der Gesprächskreis eine Stellungnahme verfasst, die sie hier abrufen können.