Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die die Berufsgenossenschaft zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 31 SGB X). Die Entscheidung über die Gewährung einer Rente oder die Erhebung des Beitrags zur Berufsgenossenschaft beipielsweise geschieht per Verwaltungsakt