Rechtsbehelf: Widerspruch und Einspruch in elektronischer Form einlegen

Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie Ihren Widerspruch sowie Einspruch schriftlich einreichen oder ihn direkt bei der BG BAU mündlich zur Niederschrift vortragen. Daneben haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihren Widerspruch oder Einspruch in elektronischer Form einzulegen. 

Geben Sie dabei unbedingt Ihre Unternehmensnummer (UNR.S) und das Datum des betroffenen Bescheids an.

Bitte beachten Sie: Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Form nicht.

Wie kann ich meinen Widerspruch oder Einspruch bei der BG BAU elektronisch einreichen?

Bei der BG BAU haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Widerspruch oder Einspruch in elektronischer Form einzulegen:

Mit einem eingescannten Dokument, welches Sie händisch unterschrieben haben, können Sie Ihren Widerspruch oder Einspruch per E-Mail an mbn(at)bgbau.de senden oder per Online-Antwort übermitteln. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
 

Ihren Widerspruch oder Einspruch können Sie ebenfalls elektronisch mit einer qualifiziert elektronischen Signatur übermitteln. Diese Signatur entspricht Ihrer herkömmlichen Unterschrift. 

Hier finden Sie weitere Informationen mitsamt Anbieterliste.
 

Alternativ können Sie Ihren Widerspruch oder Einspruch als registrierte und identifizierte Person über den Online-Service „meine BG BAU“ für Unternehmen übersenden.

Darüber hinaus können Sie den Widerspruch oder Einspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) der BG BAU einlegen.

Hierfür ist es erforderlich, dass Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person ein Postfach besitzen, das an das System der elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) angeschlossen ist. Die Adresse des besonderen Behördenpostfachs der BG BAU können Sie dort dem S. A. F. E. Adressbuch entnehmen.

Einzelheiten zur technischen Einrichtung und Nutzung finden Sie unter: www.egvp.de.
 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Widerspruch.