Baustellenmeldung

Mitgliedsunternehmen der BG BAU haben die Möglichkeit, die BG BAU über eigene anstehende Bauarbeiten bzw. Baustellen zu informieren. Dies bietet für Sie eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie erfahren, wo die drei nächstgelegen Durchgangsärzte zu finden sind
  • Die Lage der Baustelle sowie die Adressen der Durchgangsärzte werden in einer Karte dargestellt
  • Sie haben die Möglichkeit, direkt einen Baustellenaushang mit den genannten Informationen (einschließlich Kartendarstellung) auszudrucken
  • Weitere Meldungen an die BG BAU wie zum Beispiel der Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel (DGUV Regel 101-005) oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV Regel 101-004) können Sie direkt aus der Baustellenmeldung heraus durchführen.
  • Asbestsanierung: Meldung an die zuständige Behörde nach TRGS 519
  • Druckluftarbeiten gemäß Druckluftverordnung

Bitte nutzen Sie zur Meldung von Baustellen Ihren Extranet-Zugang. In Ihr unternehmensspezifisches Extranet gelangen Sie über die Schaltfläche „Extranet“ im dunkelblauen Bereich links unten auf dieser Seite oder hier.

Weitere Informationen zum Elektronischen Baustellenmeldeverfahren (EBMV) finden Sie in der dazugehörigen Anleitung.

Schriftliche Meldungen von Baustellen über E-Mail, Fax oder Postweg können nicht mehr bearbeitet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Schreiben BG BAU Meldung von Baustellen.