Baustellenmeldung

Wenn Sie Ihre Baustelle melden möchten, nutzen Sie bitte das Online-Portal „meine BG BAU“. Dort können Sie Baustellenaushänge erstellen und drucken.

Auch im Extranet können nach wie vor Baustellen angelegt werden, ein Ausdruck des Baustellenaushangs ist im Extranet allerdings nicht (mehr) möglich. In Ihr unternehmensspezifisches Extranet gelangen Sie über die Schaltfläche „Extranet“ in der Kopfnavigation oder hier.
 
Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme der gemeldeten Baustellen aus dem Extranet ins Online-Portal nicht erfolgt.
 

Mitgliedsunternehmen der BG BAU haben die Möglichkeit, die BG BAU über eigene anstehende Bauarbeiten bzw. Baustellen zu informieren. Dies bietet für Sie eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie erfahren, wo die drei nächstgelegen Durchgangsärzte zu finden sind
  • Die Lage der Baustelle sowie die Adressen der Durchgangsärzte werden in einer Karte dargestellt
  • Sie haben die Möglichkeit, direkt einen Baustellenaushang mit den genannten Informationen (einschließlich Kartendarstellung) auszudrucken
  • Weitere Meldungen an die BG BAU wie zum Beispiel der Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel (DGUV Regel 101-005) oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV Regel 101-004) können Sie direkt aus der Baustellenmeldung heraus durchführen.
  • Asbestsanierung: Meldung an die zuständige Behörde nach TRGS 519
  • Druckluftarbeiten gemäß Druckluftverordnung

Weitere Informationen zum Elektronischen Baustellenmeldeverfahren (EBMV) finden Sie in der dazugehörigen Anleitung.

Schriftliche Meldungen von Baustellen über E-Mail, Fax oder Postweg können nicht mehr bearbeitet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Schreiben BG BAU Meldung von Baustellen.