Elternzeit

Auch wer in der Elternzeit nur zeitweise bei seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin arbeitet, ist währenddessen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt bei allen Tätigkeiten, die in betrieblichem Interesse sind – während kurzfristiger Arbeitseinsätze und auch bei einer Weiterbildung. Ebenso ist der Weg zur und von der Arbeit versichert. Ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin währenddessen Geld bekommt oder etwa Guthaben per Arbeitszeitkonto sammelt, spielt keine Rolle.

Nicht versichert bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Privatbesuche im Betrieb.