Aufsichtsperson

Die 'Aufsichtspersonen' nach dem Sozialgesetzbuch sind besser bekannt unter dem Namen 'Technische Aufsichtsbeamte'. Sie sind Außendienstmitarbeiter der Berufsgenossenschaft, die die Mitgliedsbetriebe besichtigen, sie in Fragen des Arbeitsschutzes beraten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überwachen. Sie haben die Vollmacht, sofort vollziehbare Anordnungen zu treffen. Die Aufsichtspersonen führen Unfalluntersuchungen und Untersuchungen zu den arbeitstechnischen Voraussetzungen bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit durch. Des Weiteren nehmen sie beispielsweise Aufgaben im Bereich der Schulung wahr.

Die Aufsichtspersonen haben ihre Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen.