Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die eAU seit dem 01.10.2021 verpflichtend.

Doch was passiert, wenn man aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist? Bei gesetzlich Krankenversicherten übermittelt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin auch dann die eAU an die jeweilige Krankenkasse mit dem Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt.

Nicht gesetzlich Krankenversicherte erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform. Die eAU ist in diesem Fall nicht relevant.

Sollte die elektronische Übermittlung nicht möglich sein (z.B.  aufgrund eines technischen Fehlers), ist ein Ersatzverfahren möglich. Sie bekommen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann ebenfalls in Papierform.