Zuständigkeit
Gemäß unserer Satzung sind wir zuständig für Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus aller Art, einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungsarbeiten, Nebentätigkeiten, Werkstattarbeiten und Transporttätigkeiten. Dazu gehören insbesondere folgende Unternehmensarten:
Hochbau:
- Hochbau aller Art
- Dacharbeiten aller Art
- Zimmererarbeiten aller Art
- Gerüstbau
- Zeltbau
- Malerarbeiten aller Art
- Isolierung und Abdichtung im Hochbau
- Installation
- Ofenbau, Luftheizungsbau
- Verfugarbeiten
- Verputzarbeiten
- Stuckarbeiten
- Wand- oder Bodenbelagsarbeiten aller Art
- Glaserarbeiten
- Montagearbeiten
- Dekorationsarbeiten
- Steinmetzarbeiten
- Herstellung von Fertigteilen für Hochbaubauwerke
- Herstellung von Betonwaren für Hochbaubauwerke
- Schornsteinreinigung
- Pflastererarbeiten
- Brunnenbau
- Reinigungen aller Art an oder in Gebäuden
- Abbruch, Entsorgung und Sprengungen im Hochbau
- Bootsbau, Schiffsbau
Tiefbau:
- Errichten von Bauwerken des Tiefbaus in offener Baugrube oder Deckelbauweise
- Brückenbau
- Isolierung und Abdichtung im Tiefbau
- Herstellung von Fertigteilen für Tiefbaubauwerke
- Herstellung von Betonwaren für Tiefbaubauwerke
- Erdbau
- Straßenbau
- Errichten von Einrichtungen zur Verkehrslenkung
- Altlastensanierung im Tiefbau
- Bearbeitung von Siedlungs- und Sonderabfällen
- Sport- und Spielplatzbau (zum Beispiel Sportstätten tiefbaulicher Art)
- Kabelbau
- Kanal- und Leitungsbau
- Reinigung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen
- Tunnel- und Stollenbau
- Wasserbauarbeiten
- Nassbagger-, Saug- und Aufspülarbeiten
- Taucherarbeiten
- Spezialtiefbau aller Art
- Gleisbau
- Sicherung von Arbeiten im Gleisbereich
- Straßenreinigung
- Abbruch, Entsorgung und Sprengungen im Tiefbau