Antrag

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist in der Regel kein Antrag auf Gewährung von Leistungen durch den Versicherten oder seine Angehörigen erforderlich. Die Berufsgenossenschaft prüft von Amts wegen, ob und welche Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu erbringen sind.

Ausnahmen sind insbesondere:

  • Abfindung einer Rente auf unbestimmte Zeit,
  • Wiederaufleben einer abgefundenen Rente bei Verschlimmerung von anerkannten Folgen des Versicherungsfalles,
  • Witwen- oder Witwerrente an frühere Ehegatten.