Einkommen

Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit (§ 15 SGB IV).

Die Bewertung von Sachbezügen ist in besonderen Verordnungen geregelt (§ 17 SGB IV).

Es gilt eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit dem Steuerrecht.