Ehegatte oder Ehegattin

Für die Ehegattin oder den Ehegatten der gewerblichen Unternehmerin oder des gewerblichen Unternehmers besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung von Gesetzes wegen, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte zu der Unternehmerin oder zu dem Unternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Arbeitsvertrag).

Ansonsten hat die im Unternehmen tätige Ehegattin bzw. der Ehegatte die Möglichkeit, sich wie die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst bei der Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern.

Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung