Ehegatte

Für Ehegatten des gewerblichen Unternehmers besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung von Gesetzes wegen, wenn der Ehegatte zu dem Unternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) steht.

Ansonsten haben die im Unternehmen tätigen Ehegatten die Möglichkeit, sich wie der Unternehmer selbst bei der Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern.