Ratenzahlung

Grundsätzlich sind wir verpflichtet, die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben und einzuziehen. Ihr Vorschlag zur Laufzeit der Ratenzahlung sollte deshalb auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt sein.

Bei einer Ratenzahlung zahlen Sie den Beitrag in einzelnen Raten zu individuell vereinbarten Terminen. Bei einer Stundung zahlen Sie den Gesamtbeitrag zu einem individuell vereinbarten Zahlungstermin.