Asbest

Wo wurde Asbest eingesetzt?

Asbest ist ein natürliches Mineral, das wegen seiner Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit gegen Fäulnis und Korrosion, geringe Leitfähigkeit von Wärme und Elektrizität verbunden mit großer Elastizität, Zugfestigkeit und hoher Isolierfähigkeit in vielfältigen industriellen Anwendungsbereichen eingesetzt wurde.

Asbestzementerzeugnisse oder Spritzasbest wurden in der Bauindustrie, asbesthaltige Bremsbeläge in der Automobilindustrie verwendet. Da sich verschiedenartige Asbestarten gut verspinnen ließen, wurde Asbest auch in der Textilbranche eingesetzt, wenn feuerbeständige Stoffe gefragt waren.

Darf Asbest noch verwendet werden?

Wegen der beträchtlichen Gesundheitsschädlichkeit wurde 1979 Spritzasbest und 1981 die Verwendung einer Vielzahl von asbesthaltigen Produkten verboten. Seit 1993 gilt ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot.

Wenn heute noch im Ausnahmefall Asbest zu entsorgen ist, geschieht dies unter besonderen Schutzmaßnahmen. Doch auch noch viele Jahre nach Einstellen der Arbeiten mit Asbest können Gesundheitsschäden auftreten.

Welche Krankheiten kann Asbestkontakt auslösen?

Asbestfasern können sehr fein aufgespalten werden. Über die Atemwege gelangen sie in den menschlichen Körper. Von Form, Länge und Durchmesser der Faser hängt es ab, ob es zu einer Einlagerung in der Lunge kommt. Der weitaus größere Teil des Staubes wird wieder ausgeatmet oder durch die Reinigungsmechanismen der Atemwege und der Lunge wieder ausgeschieden.

Eingeatmete Asbestfasern gefährden die menschliche Gesundheit sowohl durch ihre Eigenschaft, Narbengewebe (Fibrose) zu erzeugen als auch durch ihre Fähigkeit, bösartige Tumore (Krebs) zu verursachen. 

Durch die in die Lungen gelangten Fasern können Lungenfibrosen (Narbengewebe) entstehen. Die Asbestfasern können bis ins Lungen- oder Rippenfell (Pleura) gelangen, wo sie plaqueförmige Veränderungen verursachen können. Diese Veränderungen sind keine bösartigen Erkrankungen. Sie können aber die Lungenfunktion behindern und zu Atemnot führen.

Schlimmstenfalls können durch das Einatmen von asbesthaltigem Staub Krebserkrankungen der Lungen, des Kehlkopfs, des Brust-, Rippen- oder des Bauchfells sowie des Herzbeutels entstehen. In extrem seltenen Fällen kann es zu einer Krebserkrankung der Hülle des Hodens- und des Nebenhodens (Tunica vaginalis testis) oder zu einem Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) kommen. 

Die Gefahr für einen Nichtraucher, an einem Lungenkrebs zu erkranken, ist laut Medizinern eher gering. Das Zusammentreffen von langjährigem Rauchen und Kontakt mit Asbeststaub hingegen wirkt als Multiplikator, der das Lungenkrebsrisiko bis zu 80-fach erhöhen kann.

Berufskrankheiten, die auf Asbestkontakt zurückzuführen sind

Die Anlage der Berufskrankheitenverordnung (BKV) enthält vier durch Asbest ausgelöste Berufskrankheiten (BK):

  • BK-Nr. 4103: Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura
  • BK-Nr. 4104: Lungen- oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren-
  • BK-Nr. 4105: Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Herzbeutels
  • BK-Nr. 4114: Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht. 

Bei der BG BAU gehören diese Berufskrankheiten neben der Lärmschwerhörigkeit, dem Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung und schweren und wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen in den letzten Jahren zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Obwohl Asbest nicht mehr verwendet werden darf, ist mit weiteren Erkrankungen zu rechnen. Es liegen sehr große Zeiträume zwischen der Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit und dem Entstehen der Erkrankung. Diese Zeiträume können bei Asbestosen zwischen zehn und zwanzig Jahre betragen, bei Lungenkrebserkrankungen vergehen häufig sogar mehr als drei Jahrzehnte bis zum Ausbruch der Krankheit. Früherkennung ist daher besonders wichtig. So kann die Berufsgenossenschaft frühzeitig die geeigneten Maßnahmen einleiten.

Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit mit Asbest gearbeitet haben, werden bei der Gesundheitsvorsorge (GVS), vormals Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer (ZAs), bei der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in 86153 Ausgsburg, einer Gemeinschaftseinrichtung der Unfallversicherungsträger, erfasst und in die "Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge" übernommen. Weitere Infos finden Sie unter: http://gvs.bgetem.de


Weitere Informationen
Vom Wunderstoff zum Albtraum: Häufige Fragen zu Asbest
Medien der BG BAU zum Thema Asbest