Ermächtigter Arzt

Der Begriff "Ermächtigter Arzt" hat heute nur noch Bedeutung in der Verbindung mit der Betreuung einer Druckluftbaustelle oder Untersuchungen nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung. Für alle anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind die Ermächtigungen weggefallen.

Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Der Arzt oder die Ärztin muss berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin" zu führen.