Gefahrstoffe

Ein Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis ist ein Gefahrstoff, wenn bestimmte gefährliche Eigenschaften vorliegen (§ 19 Abs. 2 und § 3a Abs.1 Chemikaliengesetz). Danach sind Gefahrstoffe unter anderem Stoffe und Gemische mit gefährlichen Eigenschaften wie: akut toxisch, ätzend, reizend, explosiv, oxidierend, entzündbar, sensibilisierend, krebserzeugend, reproduktionstoxisch, keimzellmutagen, umweltgefährlich.

Als gefährlich gelten auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, auf sonstige Weise die Gesundheit der Beschäftigten gefährden oder aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

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