Kausalität

Kausalität bedeutet Ursächlichkeit. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Gesundheitsschäden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.

Wichtig ist auch, dass der Arbeitsunfall den Gesundheits(erst)schaden verursacht und nicht ein bereits vorhandener - anlagebedingter - Schaden akut wird. Dies gilt auch dann, wenn bislang noch keine Beschwerden bestanden haben.