Übergangsgeld
Nicht jeder kann nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Um einen gleichwertigen und geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sein.
Für die Zeit der beruflichen Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch ein Übergangsgeld gesichert. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Ihren Familienverhältnissen zur Zeit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Sollten Sie im Anschluss an eine abgeschlossene Maßnahme arbeitslos sein, kann der Anspruch auf Übergangsgeld unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben sein. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation. Zusätzlich zum Übergangsgeld zahlt die BG BAU die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung jeweils in voller Höhe. (Ausnahme: Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung bei Kinderlosen.)
Unfallversicherung A-Z
- Abfindung
- Akteneinsicht
- AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU
- Anhörung
- Antrag
- Arbeitnehmer
- Arbeits- und Belastungserprobung (ABE)
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsmedizinische Regeln
- Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsunfall
- Arzneimittel
- Asbest
- ASD - Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
- Aufsicht
- Aufsichtsperson
- Ausländer
- Auslandsversicherung (AUV)
- Ausstrahlung und Entsendung
- Baustellenmeldung
- Baustellenverordnung
- Bautagebuch
- Beihilfe
- Beitrag
- Beitragsfuß
- Beitragssatz
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
- Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Anzeige
- Berufskrankheiten-Verordnung
- Bescheid
- Betriebsarzt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betriebssport
- Beweismittel
- Bezugsgröße
- BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz
- BfGA Berlin - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin
- BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung
- Biostoffverordnung
- Bußgeld
- Datenschutz
- Dienstwegeunfall
- Dritter Ort
- Druckluftverordnung
- Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt (D-Ärztin oder D-Arzt)
- Durchschnittsbelastungsziffer
- Ehegatte
- Eigenbelastungshöchstwert
- Eigenbelastungsziffer
- Einkommen
- Einkommensanrechnung
- Einstrahlung
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Elternrente
- Elternzeit
- Entgelt
- Entschädigungsleistungen
- Entstehung
- Ermächtigter Arzt
- Ermessen
- Erstattungsansprüche
- Erste Hilfe
- Erwerbsfähigkeit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Fahrtkosten oder Fahrkosten
- Fälligkeit
- Feststellungsverfahren
- Freiwillige Versicherung
- Frist
- Gefahrklasse
- Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverordnung
- Gefahrtarif
- Geheimhaltung
- Geltungsbereich
- Gerichte
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte
- Gewerbezweig
- Gutachter
- Haftung
- Handlungsfähigkeit
- Heilbehandlung und Heilverfahren
- Hilfsmittel
- Hilfsmittelbeauftragte (HMB)
- Hinterbliebene
- Informationsmittel
- Insolvenzgeld
- Irrtum
- Jahresarbeitsverdienst
- Kausalität
- Kinder
- Klageverfahren
- Kosten
- Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lebensbescheinigung
- Lebenspartner
- Leibesfrucht
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Meldepflicht
- Merkblätter
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Peers und Peer-Beratung
- Pfändung
- Pflege
- Praktikanten
- Prävention
- Private Bauhelferinnen und Bauhelfer
- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Psychotherapie
- Ratenzahlung
- Rechtsbehelf: Widerspruch und Einspruch
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Regress oder Rückgriff
- Rehabilitation
- Reha-Koordinatorin oder Reha-Koordinator
- Reha-Managerin oder Reha-Manager
- Rente
- Rentenausschuss
- Satzung
- Säumniszuschlag
- Selbstverwaltung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch I
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch VII
- Sozialgesetzbuch X
- Sprache
- Sterbegeld
- Strahlenschutzverordnung
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Stundung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Überführungskosten
- Übergangsgeld
- Umlage
- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- Unternehmer
- Unternehmerähnliche Person
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Verletzungsartenverfahren
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Widerspruch
- Widerspruchsausschuss
- "Wie-Berufskrankheit"
- Witwenrente oder Witwerrente
- Wohnsitz
- Zinsen
- Zuständigkeit