Übergangsgeld

Nicht jeder kann nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Um einen gleichwertigen und geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sein.

Für die Zeit der beruflichen Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch ein Übergangsgeld gesichert. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Ihren Familienverhältnissen zur Zeit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Sollten Sie im Anschluss an eine abgeschlossene Maßnahme arbeitslos sein, kann der Anspruch auf Übergangsgeld unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben sein. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation. Zusätzlich zum Übergangsgeld zahlt die BG BAU die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung jeweils in voller Höhe. (Ausnahme: Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung bei Kinderlosen.)