Häufige Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern nach Unfällen von Beschäftigten

Erste Maßnahmen nach einem Unfall

Wichtig ist, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. 

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Erste Maßnahmen
Notfall-Management organisieren
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung
 

Sie können den Service unserer Landesverbände nutzen, um eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt direkt in Ihrer Nähe zu finden.

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Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt suchen
Wann ist eine Vorstellung bei einer D-Ärztin oder einem D-Arzt erforderlich? 
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Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie die Unfallanzeige online, auf dem Postweg oder per Fax an uns übermitteln. Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

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Unfall melden
 

Leistungen der BG BAU für Beschäftigte nach Arbeitsunfällen

Wenn ein schwerer Unfall passiert, sind Sie bei uns in guten Händen. Wir kümmern uns um Ihre verletzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stehen Ihnen und Ihrem Betrieb zur Seite. 

  • Optimale medizinische Versorgung durch das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren
  • Versiertes Fachpersonal, Begleitung und Beratung durch unsere Expertinnen und Experten aus dem Reha-Management, der Reha-Koordination sowie durch die Hilfsmittelbeauftragten
  • Steuerung des Heilverfahrens, Erstgespräche und Erstberatungen am Krankenbett
  • Spezialisierte BG-Unfallkliniken, regelmäßige Präsenz der Reha-Experten vor Ort, zum Beispiel in 80 Prozent der Kliniken für Schwerverletzte sowie 4 Tage pro Woche in den BG Kliniken
  • Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Finanzielle Absicherung der verletzten Beschäftigten und ihrer Familien


Weitere Informationen
Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
Reha-Management
Reha-Koordination
Hilfsmittelbeauftragte
BG Kliniken
Berufliche und soziale Rehabilitation
Verletztengeld und Übergangsgeld
Renten und Abfindungen
Leistungen für Hinterbliebene

Infomappe herunterladen - in sieben Sprachen erhältlich
Wenn ein schwerer Unfall passiert ist - Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
 

In der Gesetzlichen Unfallversicherung nehmen die Leistungen der Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation einen sehr hohen Stellenwert ein. Mit allen geeigneten Mitteln wollen wir die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer verletzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherstellen. Dafür hat die Gesetzliche Unfallversicherung einen umfangreichen Leistungskatalog entwickelt.

Weitere Informationen
Unsere Leistungen im Rahmen einer Heilbehandlung
 

  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Übergangsgeld während der beruflichen Wiedereingliederung
  • Fahrtkostenerstattung
  • Verletztenrente bei schweren bleibenden Gesundheitsschäden
  • Pflegegeld bei schweren bleibenden Gesundheitsschäden oder Vorliegen einer Hilflosigkeit 

Als ergänzende Leistung bezuschussen wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushalthilfe oder Kinderbetreuung.

Weitere Informationen
Verletztengeld und Übergangsgeld
Fahrtkostenerstattung
Renten und Abfindungen
Pflege
 

Die BG BAU sichert die Hinterbliebenen durch folgende Leistungen ab:

  • Sterbegeld
  • Überführungskosten
  • Hinterbliebenenrenten


Weitere Informationen
Leistungen für Hinterbliebene
 

Unser oberstes Ziel nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist es, die Gesundheit Ihrer verletzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherzustellen. Das tun wir mit allen geeigneten Mitteln. So stellen wir sicher, dass jemand trotz eines schweren Unfalls oder einer Krankheit weiterhin am Arbeitsleben teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und dem gewohnten sozialen Umfeld weiterführen kann. 

Finanzielle Entschädigungen wie beispielsweise Renten werden dann geleistet, wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden und trotzdem Unfallfolgen verblieben sind und die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. 

Weitere Informationen
Rehabilitation vor Rente
 

Leistungen der BG BAU zur beruflichen Wiedereingliederung von Beschäftigten nach Arbeitsunfällen

Wir unterstützen Ihre verletzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Rückkehr an ihren bisherigen Arbeitsplatz. Für den Fall, dass trotz aller eingesetzten Mittel die frühere Tätigkeit nicht wieder aufgenommen werden kann, hat die innerbetriebliche Umsetzung Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.

Die Kosten für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ werden von uns grundsätzlich in voller Höhe übernommen. Bei schwerbehinderten Menschen sind wir verpflichtet, die Kostenbeteiligung durch Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu prüfen (gemäß § 164 SGB IX).

Weitere Informationen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
§ 164 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
 


Finanzielle Unterstützung

Wenn Sie die betroffene Person weiter in Ihrem Unternehmen beschäftigen, können Sie von uns Zuschüsse erhalten, die einen möglicherweise höheren Aufwand bei der Einarbeitung kompensieren sollen.

Das gleiche gilt, wenn Sie jemanden nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit einstellen, der zuvor in einem anderen Unternehmen beschäftigt war.

Folgende finanzielle Leistungen sind möglich:

  • Eingliederungszuschüsse zu Lohn- und Gehaltskosten während der Einarbeitungszeit

  • Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen

  • Teilweise oder volle Kostenübernahme für eine befristete Probeschäftigung, um ohne finanzielle Belastung für Sie zu klären, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter für die vorgesehene Tätigkeit dauerhaft geeignet ist.

  • Kostenübernahme für technische Veränderungen am bestehenden Arbeitsplatz

  • Kostenübernahme für die Neuschaffung eines Arbeitsplatzes

  • Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Beratung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Außerdem beraten wir Sie bei der Einführung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Weitere Informationen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
 

DGUV job ist die Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. DGUV job vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben. Die Kontaktaufnahme zu DGUV job erfolgt durch die BG BAU.

Weitere Informationen
DGUV job
 

Gesetzliche Vorgaben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Folgen bei Nichtbeachtung

Sie müssen die Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verpflichtet sind, Regelungen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Sie müssen Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen und dergleichen so einrichten und unterhalten, dass Ihre Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Die gesetzliche Grundlage dafür sind die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger. 

Der betriebliche Arbeitsschutz hat sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes zu orientieren, die in § 4 ArbSchG aufgelistet sind:

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
  7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
  8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.


Weitere Informationen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Staatliches und EU-Recht
Vorschriften und Regeln
Einführung: Arbeitsschutz organisieren
 

Die folgende Liste gibt Ihnen einen groben Überblick über mögliche Konsequenzen. 

  • Anordnung der Einstellung von Arbeiten
  • Auflagen für die Fortführung von Arbeiten
  • Bußgeld in unterschiedlicher Höhe je nach Verstoß
  • Beitragszuschlag um bis zu 30 Prozent abhänging von der Unfallbelastung
  • Regress, das heißt die Berufsgenossenschaft kann unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz von der Verursacherin oder dem Verursacher eines Schadens fordern.
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-, Ermittlungs- oder Strafverfahren durch Zoll oder Staatsanwaltschaft 
     

Weitere Informationen
Bußgeld
Beitragszuschlag
Regress
Ordnungswidrigkeit
 

Sobald ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit von der BG BAU als solcher bzw. solche anerkannt ist, übernimmt sie als gesetzliche Unfallversicherung die Leistungen gegenüber der versicherten Person. Eine Haftung von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber kann unter Umständen in Betracht kommen. 

Weitere Informationen
Haftung im Versicherungsfall - die Haftungsablösung und ihre Grenzen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Wird ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit durch eine schädigende Handlung eines Dritten verursacht, prüft die BG BAU, ob sie die von ihr erbrachten Leistungen im Wege des Regresses zurückverlangen kann. Hierbei ist grundsätzlich zwischen dem Regress gegenüber den Unternehmerinnen und Unternehmern, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sowie sogenannten betriebsfremden Dritten zu unterscheiden.

Weitere Informationen
Regress
 

Sie müssen einen Beitragszuschlag zahlen, wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Arbeitsunfällen überdurchschnittlich hohe Kosten für die Berufsgenossenschaft verursacht.

Weitere Informationen
Beitragszuschlag
 

Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Beschäftigten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat die Unternehmerin oder der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist.

Im Regelfall ordnen unsere Aufsichtspersonen also nur die Einstellung bestimmter Arbeiten an oder erteilen Auflagen für die Fortführung der Arbeiten.

Weitere Informationen
§ 22 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention
 

Notfall-Management organisieren

Die folgenden Zuständigkeiten müssen in Ihrem Betrieb klar verteilt und allen bekannt sein. Die verantwortlichen Personen sind entsprechend informiert oder ausgebildet.

  • Ersthelferinnen und Ersthelfer für die Erste Hilfe
  • Zuständige für Aufnahme und Dokumentation des Unfalls
  • Zuständige für Brandbekämpfung und Evakuierung
  • Unternehmerin oder Unternehmer oder eine Vertretung für die Unfallmeldung bei der BG BAU 
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in allen Fragen der Arbeitssicherheit, zur Unterstützung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
  • Betriebsrat für die Überwachung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten


Weitere Informationen
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung
Erste Hilfe
Unfall melden
 

  • Notfallnummern
  • Handynummern der Ersthelferinnen und Ersthelfer
  • Nächstgelegene Arztpraxis und nächstgelegenes Krankenhaus
  • Zuständige Durchgangsärztin oder zuständiger Durchgangsarzt
  • Rettungseinrichtungen, spezielle Einsatzkräfte vor Ort
  • Kriseninterventionsteam und Notfallseelsorge
  • BG BAU-Karte für alle Beschäftigten in der Variante „Standard“ oder „Standard Plus“

Weitere Informationen
Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt in Ihrer Nähe finden
BG BAU-Karte bestellen
 

  • Alle Beschäftigten sind unterwiesen zum Verhalten und Vorgehen bei Unfällen und Notfällen.
  • Rettungskette ist geregelt
  • Notwendige Mittel und Einrichtungen für Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen sind im Betrieb und auf den einzelnen Baustellen vorhanden
  • Ausreichend Feuerlöscher auf Baustellen sind sichergestellt: ein Feuerlöscher pro Tätigkeit, durch die ein Brand oder eine Explosion ausgelöst werden kann
  • Die Erste-Hilfe- und Brandschutz-Einrichtungen sind gekennzeichnet
  • Komplizierte Baustellenumgebungen wurden mit örtlichen Einsatzkräften und allen Verantwortlichen der Gewerke im Vorfeld abgestimmt, zum Beispiel Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Krankenhäuser. Gegebenenfalls wurde eine Beschilderung angebracht.
  • Offizielle Formulare sind vorhanden: Unfallanzeige, Meldeblock

Weitere Informationen
Erste Hilfe
Unfall melden
Dokumentation der Unterweisung
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)
„Was tun bei Arbeitsunfällen?“ in der BG BAU aktuell
 

Unfälle vermeiden

Als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen etc. müssen so eingerichtet und unterhalten werden, dass Ihre Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Weitere Informationen
Arbeitsschutz organisieren
Arbeitsmittel ordnungsgemäß prüfen
Muster für die Dokumentation der Unterweisung
Kurz-Handlungshilfen nach Gewerken

  • Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sind klar und verständlich aufgeschrieben und allen bekannt.
  • Jeder weiß, was er zu tun hat. Aufgaben sind aufeinander abgestimmt.
  • Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sind in den betrieblichen Prozessen und der Betriebsorganisation erkennbar.
  • Die notwendigen Ressourcen für Arbeitsschutz stehen zur Verfügung. Das heißt: ausreichend Zeit, Personal und Sachmittel.
  • Maschinen, wie zum Beispiel Bagger, Krane, Stapler etc., dürfen nur von geeigneten Beschäftigten verwendet oder geführt werden, die von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurden.
  • Arbeitsmittel werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig geprüft. Dazu legt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Art der Prüfung sowie Umfang und Fristen fest und dokumentiert alles.
  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird von Betriebsärztinnen oder Betriebsärzten beraten und unterstützt. Hierfür gibt es verschiedene Betreuungsmodelle je nach Anzahl der Beschäftigten.

Weitere Informationen
Arbeitsschutz organisieren
 

Durch eine unterdurchschnittliche Unfallbelastung können Sie Beitragszuschläge vermeiden und Schadenfreiheitsrabatt erlangen.

Weitere Informationen
Beitragszuschlag
 

  • Bei unserer Präventionshotline können Sie sich gebührenfrei zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten lassen und die BG BAU über besondere Gefahrensituationen bei der Arbeit informieren.
  • Darüber hinaus beraten unsere Aufsichtspersonen auch vor Ort, wenn auf einer Baustelle Gefahr im Verzug gemeldet wurde.
  • Das Arbeitsschutzmobil der BG BAU ist bundesweit unterwegs und bietet Ihnen dort Beratung, wo Sie tätig sind.
  • Auch unsere AMS BAU Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung. AMS BAU ist ein branchenspezifisches Arbeitsschutz-Managementsystem für Unternehmen, die zur BG BAU gehören.

Weitere Informationen
Präventionshotline - Gefahr im Verzug melden
Arbeitsschutzmobil
AMS BAU
 

Im Medien-Center der BG BAU finden Sie eine große Bandbreite an Informationsmedien zum sicheren und gesunden Arbeiten: Videos, Apps, Plakate, Infokarten, Broschüren etc.

Weitere Informationen
Medien-Center

Zentrale Informationsquellen
Vorschriften und Regeln
Bausteine-App
Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung oder Digitale Gefährdungsbeurteilung

Ausgewählte DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
 

BG BAU Seminare

Entsprechend unseres gesetzlichen Auftrags bieten wir die erforderliche Aus- und Fortbildung von Personen an, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in Ihrem Unternehmen betraut sind. 

In unserer Seminardatenbank finden Sie schnell das passende Seminar aus unserem breiten Qualifizierungsangebot. Es richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte - sofern sie den Zielgruppen des jeweiligen Seminars entsprechen. 

Wir übernehmen die Kosten für die unmittelbare Ausbildung. Bei Präsenzseminaren kommen wir außerdem für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Fahrt vom Betriebs- oder Wohnsitz zur nächstgelegenen Seminareinrichtung auf. Die Seminare finden sowohl online als auch in Bildungsstätten in ganz Deutschland statt.

Lernportal

Darüber hinaus steht mit dem Online-Lernportal der BG BAU ein umfassendes Informationsangebot zum sicheren und gesunden Arbeiten in verschiedenen Lernformaten zur Verfügung.

Und falls doch ein Unfall passiert: Aus- und Fortbildung Erste Hilfe

Die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern erfolgt nicht durch die BG BAU, sondern durch ermächtigte Stellen in Ihrer Region. Wir übernehmen die Kosten für Aus- und Fortbildung.

Weitere Informationen
Seminardatenbank
Seminarbroschüre
Bildungsstätten der BG BAU
Lernportal
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung
 

Besondere Serviceleistungen der BG BAU

Wir honorieren Investitionen von Unternehmen in ausgewählte unfallverhütende Produkte und gesundheitserhaltende Maßnahmen mit Prämien.

Unsere Arbeitsschutzprämien betreffen die Reduzierung von Gefahren auf Baustellen, Sicherheitstechniken für Handmaschinen, Zusatzausrüstungen für Baumaschinen und Baustellen-LKW, Maßnahmen zur Reduzierung von körperlichen Belastungen sowie Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes und zur Qualifizierung von Beschäftigten.

Ein Schwerpunkt der Arbeitsschutzprämien ist die Absturzprävention. Fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen sorgen immer wieder für schwere Absturzunfälle. Hier möchten wir Ihre Bereitschaft stärken, in präventive Maßnahmen gegen Absturz an hochgelegenen, absturzgefährdeten Arbeitsplätzen zu investieren. 

Auf unserer Website finden Sie einen Überblick über alle Arbeitsschutzprämien. Dort können Sie sich darüber informieren, unter welchen Bedingungen Fördermittel gezahlt werden und wie Sie einen Antrag stellen. 

Weitere Informationen
Arbeitsschutzprämien
 

Wir haben für Sie eine Informationsplattform für ergonomische Hilfsmittel, Geräte und Maschinen eingerichtet. Dort erhalten Sie Produktinformationen und Ideen, die das Arbeiten erleichtern und die körperlichen Belastungen reduzieren. Zum Beispiel:

  • Wie können schwere Lasten transportiert werden?
  • Wie können kniende Tätigkeiten zu stehenden werden?
  • Wie können Arbeiten über Kopf erleichtert werden?

Mit ergonomischen Arbeitsmitteln können Sie die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand Ihrer Beschäftigten und damit die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens positiv beeinflussen.

Weitere Informationen
Ergonomische Lösungen
 

Ja, wir erstatten Ihnen die Kosten für die Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelferinnen und Ersthelfer bei ermächtigten Ausbildungsstellen in Ihrer Region.

Weitere Informationen
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung
 

Wir unterstützen berufliche Vielfahrerinnen und Vielfahrer mit finanziellen Zuschüssen bei Fahrsicherheitstrainings, die den Kriterien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) entsprechen. Neben den klassischen eintägigen Fahrsicherheitstrainings und dem Seminar „Fahr und spar mit Sicherheit“ wird auch das FahrerQualifizierungsTraining für Transporter „FQT“ gefördert. Teilnahmeberechtigt sind Sie als versicherte Unternehmerin oder versicherter Unternehmer und Ihre Beschäftigten.

Weitere Informationen
Fahrsicherheitstraining
 

Mit dem Präventionsprogramm BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH. möchten wir Sie und Ihr Unternehmen beim sicheren und gesunden Arbeiten unterstützen.

Über verschiedene Kanäle und Medien sensibilisieren wir Ihre Beschäftigten für das Thema Arbeitsschutz: Im Ton locker und emotional, die Inhalte auf den Punkt.

Weitere Informationen
Website BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.
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T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft
Betriebliche Erklärung
 

Mit der Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung geben Sie und Ihre Beschäftigten sich gegenseitig das Versprechen, aufmerksam zu sein, bei schweren Sicherheitsmängeln STOPP! zu sagen und erst dann weiterzuarbeiten, wenn diese beseitigt sind.

So schärfen Sie das Risikobewusstsein in Ihrem Betrieb und helfen, eine Sicherheitskultur aufzubauen und voranzubringen.

Weitere Informationen
Betriebliche Erklärung
 

  • Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen im Falle eines Falles, wer ihr zuständiger Unfallversicherungsträger ist.
  • Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nach einem Arbeitsunfall beim Durchgangsarzt die nötigen Angaben machen.
  • Mit dem Einsatz der Karte zeigen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, dass Sie ein wichtiger Teil der Solidargemeinschaft sind und zum Sicherheits- und Gesundheitsnetzwerk der Berufsgenossenschaften gehören.

Weitere Informationen
BG BAU-Karte kostenfrei bestellen
 

Das Online-Portal „meine BG BAU“ ist Ihr schneller und einfacher Kontakt zu uns. Damit haben Sie die Möglichkeit, direkt und papierlos in einem gesicherten Bereich mit uns zu kommunizieren.

Weitere Informationen
meine BG BAU
 

AMS BAU, das Arbeitsschutzmanagementsystem der BG BAU, dient der ganzheitlichen Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen.

Mit einer genauen Anleitung und anschaulichen Materialien wird Ihr Unternehmen Schritt für Schritt an die Vorgaben zum betrieblichen Arbeitsschutz herangeführt.

Wir stehen Ihnen als starker Partner unterstützend zur Seite und bieten Ihnen als kostenlose Präventionsdienstleistung eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des Systems in Ihrem Unternehmen an. Bei erfolgreicher Begutachtung erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über AMS BAU.

Wir empfehlen AMS BAU für Betriebe ab 21 Beschäftigten.

Weitere Informationen
AMS BAU
 

So unterstützen Sie Ihre Beschäftigten nach Unfällen

Strichmännchen-Serie mit den Symbolen: Frage, Nachdenken, Idee, Lösung.
  • Bildquelle: strichfiguren.de - stock.adobe.com

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Ihre Beschäftigten bei der Rückkehr ins Arbeitsleben unterstützen. Suchen Sie das Gespräch und weisen Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten - auch Ihr betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - hin. Wenn Sie Interesse am Heilverfahren und an der Rückkehr Ihrer Beschäftigten an den Arbeitsplatz zeigen, können sich diese erfahrungsgemäß besser auf die medizinischen Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit der BG BAU konzentrieren. Ihre aufrichtige Anteilnahme kann dazu beitragen, die Bindung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen stärken.

 

 

Weitere Informationen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Infomappe für Beschäftigte nach Arbeitsunfällen - in sieben Sprachen erhältlich:
Wenn ein schwerer Unfall passiert ist - Die wichtigsten Informationen auf einen Blick