Sterbegeld und Überführungskosten

Sterbegeld

Zur Bezahlung der Bestattungskosten für eine durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verstorbene versicherte Person leistet die BG BAU einmalig ein Sterbegeld. Werden die Kosten der Bestattung nicht durch die Hinterbliebenen getragen, sondern durch Dritte, so bekommt auch dieser Personenkreis die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nur bis zur Höhe des Sterbegeldes, erstattet.

Überführungskosten

Neben dem Sterbegeld können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für die Überführung der verstorbenen Person an den Ort der Bestattung gewährt werden, sofern der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung eingetreten ist.