UV-Jahresmeldung abgeben

Für Ihre Beschäftigten müssen Sie die jährliche arbeitnehmerbezogene Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) an die Einzugsstellen der Krankenkassen abgeben. Dies erfolgt zusammen mit der elektronischen Meldung zur Sozialversicherung.

Die UV-Jahresmeldung, auch 92er-Meldung genannt, dient der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist jeweils zum 16. Februar eines Jahres für das zurückliegende Jahr zu übermitteln. Jede anfallende Entgeltmeldung soll nach dem Verfahren zur Datenerfassung und -übermittlung (DEÜV) folgende Daten enthalten:

  1. Betriebsnummer der BG BAU (BBNR-UV)
    Für Meldungen ab 2012 gibt es eine einheitliche Betriebsnummer für die BG BAU. Sie lautet 14066582.
  2. Unternehmensnummer Ihres Unternehmens bei der BG BAU (MTNR)
    Ihre Unternehmensnummer finden Sie auf dem Infoschreiben zur Unternehmensnummer vom 21.10.2022 und dem Informationsschreiben zum elektronischen Lohnnachweis 2022, welches Sie im Dezember erhalten. 
  3. Gefahrtarifstelle mit Betriebsnummer (BBNR+GTS)
    Sie können die jeweils zutreffende Gefahrtarifstelle aus Ihrem Veranlagungsbescheid oder ggf. letzten Beitragsbescheid entnehmen. Maßgebend ist die Tarifstelle, welche für den jeweiligen Beschäftigten zutreffend ist. Zusätzlich ist die Betriebsnummer der BG BAU (14066582) anzugeben. Sind Sie zu einer Tarifstelle nach dem Gefahrtarif einer anderen BG veranlagt, ist deren Betriebsnummer einzutragen.
  4. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt)
    Bei Angabe des Entgeltes verfahren Sie wie beim Lohnnachweis. Beachten Sie bitte, dass in der UV auch steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sowie die Entgelte von kurzfristig Beschäftigten nachweispflichtig sind. Der Höchstjahresarbeitsverdienst pro Beschäftigten darf bei der Jahresmeldung nicht überschritten werden.
  5. Arbeitsstunden (ARBSTD)
    Sie müssen die geleisteten Arbeitsstunden personenbezogen melden. Sind Ihnen die geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt, können Sie auch die geschuldeten Arbeitsstunden (Sollarbeitszeit) eintragen. Eine an den tatsächlichen Verhältnissen sich orientierende Schätzung ist ebenfalls möglich.

Wichtig: Die UV-Jahresmeldung ist unabhängig von dem elektronischen Lohnnachweis abzugeben.