Informationen zur Beitragszahlung

Wollen Sie Änderungen oder Anpassungen vornehmen?

Für Unternehmen und freiwillig Versicherte bietet die BG BAU die folgenden Onlineformulare rund um die Beitragszahlung an:

Ratenzahlung beantragen

Sind Sie in eine wirtschaftliche Notlage geraten und können Ihre Beiträge nicht begleichen?

Dann stellen Sie einen Antrag auf Ratenzahlung bzw. Stundung. Anträge können allerdings nur dann genehmigt werden, wenn eine erhebliche Härte vorliegt, z. B. eine unverschuldete Notlage (§ 76 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch IV).

Hier finden Sie den Antrag auf Stundung:

Arbeitsentgelte anpassen

Hat Ihr Unternehmen weniger Mitarbeitende als im Vorjahr? Oder arbeiten Ihre Beschäftigten in Kurzarbeit?

Dann können Sie einen Antrag auf Änderung der Vorschüsse stellen und uns darin die voraussichtlichen Arbeitsentgelte für das aktuelle Jahr mitteilen.

Ist zu erwarten, dass Sie auch im nächsten Jahr weniger Mitarbeitende haben, können Sie zusätzlich ihre voraussichtlichen Arbeitsentgelte für das Folgejahr angeben.

Sie erhalten dann in Kürze eine Rückmeldung.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Kurzarbeit das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt nachweisen müssen.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung stellen kein nachweispflichtiges Entgelt dar.

Hier finden Sie den Antrag auf Änderung der Vorschüsse:

Guthaben auszahlen 

Besteht auf Ihrem Beitragskonto ein Guthaben?

Gern überweisen wir Ihnen den Betrag. Füllen Sie hierfür den Antrag auf Auszahlung eines Guthabens aus und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit.

Hier finden Sie Antrag auf Auszahlung eines Guthabens: