Informationen für neue Bauherrinnen und Bauherren

Die BG BAU ist Ihre gesetzliche Unfallversicherung für Eigenbaumaßnahmen, bei denen Hilfskräfte zum Einsatz kommen, die nicht einem gewerbsmäßigen Unternehmen angehören. Es geht dabei um den Versicherungsschutz Ihrer Verwandten, Freunde und Bekannte, die Sie bei dem Bau unterstützen. Deshalb besteht für Sie als Bauherrin oder Bauherr die Pflicht, Helferinnen und Helfer bei der BG BAU zu melden und Beiträge zu entrichten. Zudem liegt es in Ihrer Verantwortung, diese Baubeteiligten vor Gefährdungen zu schützen und Unfälle zu melden.

Sie wollen in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück etwas um- oder anbauen, ein Gebäude sanieren oder neu bauen? Sie sind „Unternehmerin bzw. Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ (Eigenbauunternehmer), falls dort private Hilfskräfte zum Einsatz kommen – außer Sie leben mit der helfenden Person in Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Bauhelferinnen und Bauhelfer gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Indem Sie Beiträge an die BG BAU entrichten, sind Ihre Hilfskräfte unfallversichert. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen können den Schutz der gesetzlichen Absicherung durch die BG BAU nicht ersetzen.

Ihre Pflichten auf einen Blick

Innerhalb einer Woche nach Beginn Ihrer Bauarbeiten soll Ihr Bauvorhaben der BG BAU gemeldet werden. Dies geht am einfachsten über unsere Online-Anmeldung für private Bauvorhaben. Um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleisten zu können, beachten Sie bitte die Unfallverhütungsvorschriften.

Für den Schutz gegen Arbeits- und Wegeunfälle sind für Ihre Hilfskräfte Beiträge zu entrichten. Sollte sich auf Ihrer Baustelle oder damit verbundenen Wegen dennoch ein Unfall ereignen und die Person im Anschluss mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder gar tödlich verunglückt sein, melden Sie uns dies bitte umgehend.

Des Weiteren bestehen für Sie Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflicht.

Die BG BAU benötigt folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des oder der Bauherren
  • die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und die Baustellenanschrift
  • die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende
  • die geleisteten Helferstunden aller Helfer
  • die Namen und Anschriften der beauftragten gewerblichen Unternehmen.

Damit Sie nichts vergessen, stellt die BG BAU für Sie ein Bautagebuch (PDF, 61 KB) zur Verfügung, in dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können.

Die geleisteten Arbeitsstunden können Sie mit Hilfe des "Eigenbaunachweises" melden. Diesen erhalten Sie nach der Anmeldung Ihres Bauvorhabens bei der BG BAU in regelmäßigen Abständen. Der Eigenbaunachweis dient als Grundlage für die Beitragsberechnung.

Achtung: Falls die Arbeitsstunden der Helfenden nicht richtig gemeldet werden, kann die BG BAU den Beitrag schätzen bzw. Bußgelder verhängen.

Sichere und gesunde Baustelle

Niemand möchte bei seinem privaten Bauvorhaben einen Unfall erleben – besonders weil es sich meist um befreundete oder verwandte Personen handelt. Nutzen Sie die umfangreichen Beratungsmöglichkeiten der BG BAU, um die für Ihr Bauvorhaben geltenden Vorschriften, Verordnungen und Gesetze zu erfüllen.

Checkliste

Während der Bauzeit darf niemand gefährdet werden. Ihre Vorüberlegungen zum Bauablauf mindern das Risiko, dass etwas passiert. Planen Sie geeignete Schutzmaßnahmen und seien Sie auf Erste Hilfe vorbereitet.

Die Aufteilung des Baufelds ist gut zu organisieren. Technische Geräte und Sozialräume brauchen ausreichend Platz. Für Sicherheitsabstände und Böschungen ist ebenfalls Fläche einzuplanen.

Während der Bauzeit verändern sich die Wege ständig. Dies erfordert unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen und frühzeitige Planung. Wird es dunkel, ist zusätzlich auf Beleuchtung und gute Sichtbarkeit der Personen auf Ihrer Baustelle zu achten.

Der Einsatz und die Bedienung von Baumaschinen erfordert Erfahrung. Maschinen und Geräte müssen gewartet und geprüft sein. Nicht jeder Helfer oder jede Helferin darf sie ohne weiteres bedienen.

Schenken Sie der Sicherung gegen Absturzgefahr besondere Aufmerksamkeit. Wichtig ist, dass alle Beteiligten über Gefährdung und Sicherungsmöglichkeiten informiert sind.

Jedes Gerüst ist eine separate Baukonstruktion. Diese muss stabil und standsicher errichtet werden. Ein fertiges Gerüst bietet einen sicheren Standplatz für Arbeiten in der Höhe. Vermeiden Sie Arbeiten auf Leitern, auch Abstürze aus geringer Höhe verursachen schon schwere Körperschäden.

In vielen Bauchemikalien sind Gefahrstoffe enthalten. Setzen Sie möglichst wenig Gefahrstoffe ein und informieren Sie sich über Alternativen. Wenn Personen auf Ihrer Baustelle trotzdem Umgang mit gefährlichen Stoffen haben, müssen sie wissen, wie sie sich richtig verhalten und gegebenenfalls Ausrüstungen wie Schutzhandschuhe benutzen.

Bei Renovierungs- und Umbaumaßnahmen können Sie in Gebäuden auf Baumaterialien stoßen, von denen eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Holen Sie deshalb Informationen über eventuell vorhandene Schadstoffe vorab ein.

Achtung: Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen vollziehbare Anordnungen nach § 19 SGB VII muss mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro gerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Selbst Bauen“ (PDF, 3,16 MB)

Wichtige Maßnahmen bei einem Unfall

Hat sich jemand auf Ihrer Baustelle verletzt? Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten ersten Maßnahmen nach einem Unfall.

Ergibt sich eine längere Arbeitsunfähigkeit als drei Tage, melden Sie den Unfall bei der BG BAU. Falls von dort Rückfragen über den Unfallhergang kommen, geben Sie bitte Auskunft. Dazu sind Sie verpflichtet.

Achtung: Tödliche Arbeitsunfälle und solche mit mehr als drei Verletzten sind der BG BAU sofort telefonisch anzuzeigen.

Tipp: Die freiwillige Versicherung für Bauherrin oder Bauherr

Die Bauherrin oder der Bauherr selbst sowie Lebens- oder Ehepartner sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen, können sich aber freiwillig versichern. Der Jahresbeitrag 2024 beträgt 4.346,22 Euro.