Leider kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen auch zu tödlichen Arbeitsunfällen oder tödlich verlaufenden Berufskrankheiten. Die BG BAU steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und sichert die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Folgende Leistungen können erbracht werden:
Sterbegeld und Überführungskosten
Anspruchsberechtigt sind neben Witwen und Witwer auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Reha-Management in Deutschland/Was passiert nach dem Arbeits- oder Wegeunfall?
Videoquelle: DGUV
Unsere Reha-Koordinatoren und Reha-Koordinatorinnen – Ihre Ansprechpersonen in den BG Kliniken
Videoquelle: BG BAU