Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Nachunternehmens im Onlineportal „meine BG BAU” abrufen

Wollen Sie als Hauptunternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Nachunternehmens im Onlineportal „meine BG BAU“ abrufen, benötigen Sie zuvor eine entsprechende Berechtigung durch das Nachunternehmen.

Schritt 1: Nachunternehmen erteilt Abrufberechtigung

Das Ablaufschema zeigt, wie eine Nachunternehmen über "meine BG BAU" ein Hauptunternehmen berechtigen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abzurufen.
  • Quelle: BG BAU
  • Das Nachunternehmen loggt sich bei meine BG BAU für Unternehmen ein.
  • Das Nachunternehmen trägt unter „Zugänge“ die E-Mail-Adresse des Hauptunternehmens ein und berechtigt dieses zum Abruf seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Das Nachunternehmen gibt den angezeigten Aktivierungscode per E-Mail, Post oder Telefon an das Hauptunternehmen weiter.
  • Das Hauptunternehmen erhält per automatischer E-Mail zusätzlich einen Zugangslink zu „meine BG BAU“.

Schritt 2: Hauptunternehmen ruft Unbedenklichkeitsbescheinigung ab

Das Ablaufschema zeigt, wie ein Hauptunternehmen die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Nachunternehmens über "meine BG BAU" abrufen kann.
  • Quelle: BG BAU
  • Das Hauptunternehmen registriert sich über den Zugangslink aus der E-Mail bei „meine BG BAU“.
  • Das Hauptunternehmen richtet eine 2-Faktor-Authentifizierung ein.
  • Das Hauptunternehmen wählt die Funktion „Zugang hinzufügen“ und gibt den vom Nachunternehmen erhaltenen Aktivierungscode ein. Dies ist nur beim ersten Abruf erforderlich.
  • Das Hauptunternehmen trägt unter „Neue Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern“ seine Unternehmensadresse ein und kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Nachunternehmens herunterladen.