Gesundheitsrisiken durch Asbestkontakt
Asbest ist ein Gefahrstoff, der immense gesundheitliche Schäden verursachen kann. Informieren Sie sich hier über die Gesundheitsrisiken, mögliche Erkrankungen und wichtige Vorsorgemaßnahmen.

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Warum ist Asbest für den Körper so schädlich?
Asbestfasern können sehr fein aufgespalten werden und über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen. Abhängig von Form, Länge und Durchmesser der Fasern können diese auch wieder ausgeatmet bzw. durch die natürlichen Reinigungsmechanismen der Atemwege und der Lunge ausgeschieden werden. Verbleiben die winzigen Fasern jedoch im Körper, können sie das Gewebe über Jahre hinweg reizen und schwerwiegende Krankheiten verursachen.
Eingeatmete Asbestfasern gefährden die menschliche Gesundheit, weil sie Narbengewebe (Fibrose) und bösartige Tumore (Krebs) entstehen lassen können.
Welche Krankheiten kann Asbestkontakt auslösen?
Der Kontakt mit Asbest kann schwerwiegende und irreversible gesundheitliche Folgen haben, die oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auftreten. Von Atembeschwerden und Narbenbildung im Lungengewebe bis hin zu bösartigen Krebserkrankungen – die Bandbreite der Risiken ist groß und potenziell lebensbedrohlich. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die verschiedenen Krankheiten, die durch Asbest verursacht werden können, und warum Vorsorge und Früherkennung entscheidend sind.
Asbestfasern können in der Lunge Narbengewebe bilden, was zu einer Verdickung des Lungengewebes führt. Diese Veränderungen erschweren die Atmung und beeinträchtigen die Lungenfunktion, was oft zu Atemnot und chronischem Husten führt.
Bei Kontakt mit Asbestfasern kann es zu Veränderungen im Lungen- und Rippenfell (Pleura) kommen, die als „Pleura-Plaques“ bezeichnet werden. Diese Ablagerungen sind zwar gutartig, können aber die Beweglichkeit der Lunge einschränken und Atemprobleme verursachen.
Asbestkontakt erhöht das Risiko für Lungenkrebs, insbesondere bei gleichzeitiger Belastung durch das Rauchen. Die Fasern bleiben in der Lunge und fördern dort die Entwicklung bösartiger Zellen, die sich schließlich unkontrolliert vermehren können.
Auch das Kehlkopfgewebe kann durch Asbestfasern geschädigt werden, was das Risiko für bösartige Veränderungen und die Entstehung von Kehlkopfkrebs erhöht.
Diese bösartigen Tumore können im Rippenfell, Bauchfell und Herzbeutel entstehen, wenn Asbestfasern in diese Gewebe eindringen. Mesotheliome gelten als besonders aggressive Krebserkrankungen und treten oft erst Jahrzehnte nach dem Asbestkontakt auf.
In extrem seltenen Fällen kann es zu einer Krebserkrankung der Hülle des Hodens- und des Nebenhodens (Tunica vaginalis testis) oder zu Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) kommen.
Das Zusammentreffen von langjährigem Rauchen und Kontakt mit Asbeststaub wirkt als Multiplikator, der das Lungenkrebsrisiko um das bis zu 80-fache erhöhen kann.
Asbestbedingte Berufskrankheiten gemäß Berufskrankheitenverordnung (BKV)
Die Anlage der Berufskrankheitenverordnung (BKV) enthält vier durch Asbest ausgelöste Berufskrankheiten (BK):
- BK-Nr. 4103: Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura
- BK-Nr. 4104: Lungen- oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren-
- BK-Nr. 4105: Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Herzbeutels
- BK-Nr. 4114: Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht.
Bei der BG BAU gehören diese Berufskrankheiten neben der Lärmschwerhörigkeit, dem Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung und schweren und wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen in den letzten Jahren zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Früherkennung
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Bestimmte Gefährdungen am Arbeitsplatz erfordern besondere Maßnahmen. Nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist bei Tätigkeiten mit Asbest eine Pflichtvorsorge erforderlich. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind zur Durchführung der Vorsorge befähigt.
Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zu veranlassen hat.
Der Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnische Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU)
Auch die Ärztinnen und Ärzte des ASD der BG BAU führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Sie sind qualifizierte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, die sich im Baugewerbe und im Bereich der Gebäudereinigung hervorragend auskennen.
Weitere Informationen zu den Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern finden Sie hier: