Der richtige Umgang mit Asbest: Beprobung bis Befund

Asbest kann in älteren Gebäuden ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen. Erfahren Sie, wie Sie das Baujahr ermitteln, Proben sicher entnehmen und bei einem positiven Befund die richtigen Maßnahmen einleiten. Schützen Sie sich und andere mit den folgenden drei Schritten vor möglichen Gesundheitsrisiken.

Schritt 1: Baujahr des Gebäudes ermitteln

Frau sitzt vor einem Laptop und hält ein Schreiben in beiden Händen.
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Das Baujahr eines Gebäudes kann wichtige Hinweise darauf geben, ob in diesem Asbest verbaut wurde. Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit Oktober 1993 verboten.Folglich besteht bei allen Häusern, die im Jahr 1993 oder früher gebaut wurden, die Möglichkeit einer Asbestbelastung. Daher sollte in einem ersten Schritt vor Beginn aller Arbeiten immer das Baujahr eines Gebäudes ermittelt werden:

  • Auskunft über das Baujahr können Dokumente wie etwa der BauantragGrundrisse oder Rechnungen aus der Zeit der Planung und des Baus des Gebäudes geben. Darüber hinaus ist häufig im Kaufvertrag, im Makler-Exposé oder im Energieausweis einer Immobilie das Baujahr angegeben. Diese Angaben müssen aber nicht stimmen und sollten kritisch geprüft werden.
  • Eine weitere Quelle, um das Baujahr eines Gebäudes zu ermitteln, ist das Grundbuch. Grundbücher werden im Grundbuchamt geführt. Es darf jedoch nur Einsicht nehmen, wer ein berechtigtes Interesse hat, wie Eigentümer und Eigentümerinnen oder Mieterinnen bzw. Mieter.

Gemäß der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 hat der Veranlasser einer Bautätigkeit eine sogenannte Informationspflicht. Er oder sie muss den ausführenden Unternehmen Informationen zum Baujahr des Gebäudes sowie zu vorhandenen oder zu vermutenden Gefahrstoffen im Gebäude zur Verfügung stellen.

Schritt 2: Asbestbeprobung vornehmen

Eine Hand führt mit einem Locheisen eine Asbestbeprobung durch.
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Hat die Erkundung ergeben, dass der Baubeginn des Gebäudes vor dem 31.10.1993 liegt, besteht Asbestverdacht. Liegen keine weiteren Informationen über das Vorhandensein von Asbest vor, sind bei den Tätigkeiten asbestspezifische Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 zu ergreifen. Der Asbestverdacht kann in der Regel nur durch eine technische Erkundung, der Entnahme und Analyse von Materialproben, zuverlässig widerlegt werden. Die Entnahme der Materialproben an asbestverdächtigen Putzen oder Spachtelmassen erfolgt mit einem emissionsarmen Verfahren. So wird die Freisetzung von Asbestfasern bei der Probenahme verhindert. Die Vorgehensweise ist in der Verfahrensbeschreibung BT 31 dargestellt.  Die Verfahrensschritte sind folgende:

Benötigte Materialien:

  • Locheisen und Korken
  • Stanzschleuse
  • Hammer
  • Spachtelmasse
  • Restfaserbindemittel
  • Feuchte Tücher
  • Spachtel
  • Schraubenzieher
  • Entspanntes Wasser
  • FFP2-Maske für Havariefall

Durchführung:

  1. Die Schutzfolie des doppelseitigen Klebebands auf der Rückseite der Stanzschleuse entfernen und die Schleuse mit dem Verschluss nach oben auf die Wand kleben.
  2. Schutzfolie des doppelseitigen Klebebands auf der Vorderseite der Schleuse entfernen.
  3. Locheisen mit dem Korken einseitig verschließen.
  4. Wandbekleidung mithilfe des Locheisens und des Hammers abstemmen. Den Korken entfernen. Die Probe mit dem Schraubenzieher durch das Locheisen in die Schleuse drücken.
  5. Restfaserbindemittel durch die Eindringstelle des Locheisens auf die bearbeitete Fläche und die abgestemmte Wandbekleidung auftragen. Das Locheisen anschließend im entspannten Wasser abspülen.
  6. Die Öffnung auf der Vorderseite der Schleuse durch Herunterklappen des oberen Teils der Folienschleuse verschließen und die Folienschleuse vorsichtig von der Wand lösen.
  7. Die Folienschleuse auf der Rückseite durch Umklappen des unteren Teils verschließen.
  8. Den Arbeitsbereich unmittelbar an der Stanzstelle mit einem feuchten Einwegtuch reinigen und die Entnahmestelle ausspachteln.

Abschließende Tätigkeiten:

  • Die Probe staubdicht verpacken und Probeentnahmestelle notieren (Gebäude, Flur, Eingang, Raum).
  • Abfälle staubdicht verpacken und fachgerecht entsorgen.
  • Die Probe an ein Prüflabor senden.

Schritt 3a: Umgang mit positivem Asbestbefund

Professionelle Asbestsanierung auf einem Dach.
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Kann der Asbestverdacht nicht ausgeräumt werden, ist die Ausübung der Tätigkeiten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählen:

  • Für die Arbeiten sind durch eine sachkundige Person risikobezogene Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu zählen zum Beispiel staubarme Arbeitsverfahren, technische Lüftungsmaßnahmen, Abschottung der Arbeitsbereiche, Personenschleusen und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung.
  • Die Arbeiten müssen durch eine sachkundige aufsichtführende Person vor Ort begleitet werden.
  • Die Tätigkeiten müssen bei der Arbeitsschutzbehörde und der BG BAU angezeigt werden.
  • Die Beschäftigten im Arbeitsbereich benötigen eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Schritt 3b: Umgang mit einem negativen Befund

Ein Handwerker entfernt nach einem negativen Asbestbefund einen Wasserhahn im Badezimmer.
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Meldet sich das mit der Untersuchung der Probe beauftragte Unternehmen mit einem negativen Befund, können Sie erst einmal aufatmen. An den Stellen, an der Sie die Proben entnommen haben, gibt es keinen gesundheitsgefährdenden Asbest. Sie müssen also auch kein Unternehmen mit speziellen Qualifikationen für Asbestarbeiten beauftragen und könnten jetzt mit den geplanten Arbeiten beginnen. Sie sollten aber bedenken, dass Asbest auch an anderen, nicht beprobten Stellen im Gebäude vorhanden sein kann. Aus Arbeitsschutzsicht empfiehlt es sich daher immer, möglichst staubarm zu arbeiten. Hierdurch können Sie das Risiko deutlich senken, Asbestfasern oder andere schädlichen Stäube einzuatmen. Zum staubarmen Arbeiten gehört zum Beispiel:

  • Staubarme Bearbeitungssysteme einsetzen
  • Staub absaugen, direkt am Gerät oder im unmittelbaren Arbeitsbereich
  • Arbeitsräume ausreichend lüften
  • Schutt und Staubablagerungen entfernen
  • Arbeitsplätze regelmäßig reinigen, durch Saugen oder feuchtes Wischen; nicht Fegen
  • persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz tragen