Der richtige Umgang mit Asbest: Beprobung bis Befund

Asbest kann in älteren Gebäuden ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen. Erfahren Sie, wie Sie das Baujahr ermitteln, Proben sicher entnehmen und bei einem positiven Befund die richtigen Maßnahmen einleiten. Schützen Sie sich und andere mit den folgenden drei Schritten vor möglichen Gesundheitsrisiken.

Schritt 1: Jahrgang des Gebäudes ermitteln

Frau sitzt vor einem Laptop und hält ein Schreiben in beiden Händen.
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Das Baujahr eines Gebäudes kann wichtige Hinweise darauf geben, ob in diesem Asbest verbaut wurde. Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit Oktober 1993 verboten.Folglich besteht bei allen Häusern, die im Jahr 1993 oder früher gebaut wurden, die Möglichkeit einer Asbestbelastung. Daher sollte in einem ersten Schritt vor Beginn aller Arbeiten immer das Baujahr eines Gebäudes ermittelt werden:

  • Auskunft über das Baujahr können Dokumente wie etwa der BauantragGrundrisse oder Rechnungen aus der Zeit der Planung und des Baus des Gebäudes geben. Darüber hinaus ist häufig im Kaufvertrag, im Makler-Exposé oder im Energieausweis einer Immobilie das Baujahr angegeben. Diese Angaben müssen aber nicht stimmen und sollten kritisch geprüft werden.
  • Eine weitere Quelle, um das Baujahr eines Gebäudes zu ermitteln, ist das Grundbuch. In diesem öffentlichen Register sind die Grundstücke und Eigentumsverhältnisse einer Gemeinde dokumentiert. In der Rubrik Gebäude des Registers ist das Baujahr vermerkt. Einsicht in das Grundbuch ist über das Grundbuchamt oder einen Notar möglich.

Gemäß der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 hat der Veranlasser einer Bautätigkeit eine sogenannte Informationspflicht. Er oder sie muss den ausführenden Unternehmen Informationen zum Baujahr des Gebäudes sowie zu vorhandenen oder zu vermutenden Gefahrstoffen im Gebäude zur Verfügung stellen.

Schritt 2: Asbestbeprobung vornehmen

Eine Laborantin untersucht die Steine mit einer Pinzette und nimmt die Fasern von schädlichem Asbest.
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Hat Schritt 1 ergeben, dass der Baubeginn des Gebäudes vor dem 31.10.1993 liegt, oder das Baujahr – als Fertigstellungsdatum – bis 1996 angegeben ist (für den Zeitraum von 1993 bis 1996 ist nicht auszuschließen, dass trotz des Verbots noch Restmengen von asbesthaltigen Baumaterialien verarbeitet wurden),  muss festgestellt werden, ob sich Asbest im zukünftigen Arbeitsbereich befindet. Das kann durch die sogenannte „technische Erkundung“ erfolgen, also die Probenahme. Ein Verfahren zur Entnahme von Proben aus Putzen und Spachtelmassen ist das BT-Verfahren 32. Die Verfahrensschritte sind folgende:

Vorbereitende Tätigkeiten

  • Den Arbeitsbereich klar abgrenzen und kennzeichnen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) samt Atemschutz anlegen

Durchführung:

  1. Die Schutzfolie des doppelseitigen Klebebands auf der Rückseite der Schleuse entfernen und die Schleuse mit dem Verschluss nach oben auf die Wand kleben.
  2. Schutzfolie des doppelseitigen Klebebands auf der Vorderseite der Schleuse entfernen.
  3. Wandbekleidung im Kreuzgang mithilfe des Flachmeißels abstemmen.
  4. Den Flachmeißel abziehen.
  5. Restfaserbindemittel durch die Eindringstelle des Flachmeißels auf die bearbeitete Fläche und die abgestemmte Wandbekleidung auftragen.
  6. Die Öffnung auf der Vorderseite der Schleuse durch Herunterklappen des oberen Teils der Folienschleuse verschließen.
  7. Die Folienschleuse vorsichtig von der Wand lösen.
  8. Die Folienschleuse auf der Rückseite durch Umklappen des unteren Teils verschließen.
  9. Den Arbeitsbereich unmittelbar an der Stanzstelle mit einem feuchten Einwegtuch reinigen (keine Sprühflasche verwenden).

Abschließende Tätigkeiten:

  • Abfälle staubdicht verpacken und gemäß der länderspezifischen Regelungen entsorgen.
  • Probe an ein Prüflabor senden.

Schritt 3a: Umgang mit positivem Asbestbefund

Professionelle Asbestsanierung auf einem Dach.
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Nach einigen Tagen bis Wochen meldet sich das mit der Untersuchung der Probe beauftragte Unternehmen und teilt das Ergebnis mit.

  • Ist der Asbestbefund positiv, sollten alle bereits begonnenen Arbeiten in dem betroffenen Gebäude sofort unterbrochen werden.
  • Informieren Sie alle am Bauprojekt beteiligten Firmen über den Befund.
  • Im Bereich des Asbestfunds dürfen jetzt nur noch Firmen aktiv werden, die entsprechend der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 die dort festgelegten Sicherheits-, Melde- und Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach geplanter Bautätigkeit und der zu erwartenden Asbest-Faserbelastung in der Luft und werden auch im Leitfaden der BG BAU beschrieben.
  • In Folge eines positiven Befundes kann es sinnvoll sein, weitere Proben von anderen Gebäudebereichen zu nehmen und untersuchen zu lassen. 

Schritt 3b: Umgang mit einem negativen Befund

Ein Handwerker entfernt nach einem negativen Asbestbefund einen Wasserhahn im Badezimmer.
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Meldet sich das mit der Untersuchung der Probe beauftragte Unternehmen mit einem negativen Befund, können Sie erst einmal aufatmen. An den Stellen, an der Sie die Proben entnommen haben, gibt es keinen gesundheitsgefährdenden Asbest. Sie müssen also auch kein Unternehmen mit speziellen Qualifikationen für Asbestarbeiten beauftragen und könnten jetzt mit den geplanten Arbeiten beginnen. Sie sollten aber bedenken, dass Asbest auch an anderen, nicht beprobten Stellen im Gebäude vorhanden sein kann. Aus Arbeitsschutzsicht empfiehlt es sich daher immer, möglichst staubarm zu arbeiten. Hierdurch können Sie das Risiko deutlich senken, Asbestfasern oder andere schädlichen Stäube einzuatmen. Zum staubarmen Arbeiten gehört zum Beispiel:

  • staubarme Verfahren einsetzen
  • Staub absaugen, direkt am Gerät oder mit Bauentstaubern
  • Arbeitsräume ausreichend lüften
  • Schutt und Staubablagerungen entfernen
  • Arbeitsplätze regelmäßig reinigen
  • persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz tragen