Unfall melden
Welche Unfälle müssen gemeldet werden?
Meldepflichtig sind alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben oder tödlich verlaufen sind (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Zu den 3 Tagen sind grundsätzlich Samstage sowie Sonn- und Feiertage mitzuzählen, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten.
Wer muss den Unfall melden?
Anzeigepflichtig ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin. Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin müssen von jeder Anzeige unterrichtet werden. Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen.
Wie lange habe ich Zeit für die Meldung?
Die Anzeige ist innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis des Unfalls zu erstatten.
Wie kann ich die Unfallanzeige erstellen?
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Anzeige über unser Extranet oder per Brief bzw. per Fax an uns zu senden.
Versendung via Extranet
Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung.
Digitale Unfallanzeige
Die DGUV hat in ihrem Serviceportal ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie für Ihre Unfallanzeige nutzen können.
Schriftliche Unfallanzeige
Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.
Formular Unfallanzeige zum Download (PDF, 510 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 11 KB)
Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpartnersuche der BG BAU
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