Unternehmen anmelden
Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU oder dem Gewerbeamt binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:
- Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
- die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
- den Unternehmensbeginn
- und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden
Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten
Arbeitsentgelte anpassen
Hat Ihr Unternehmen weniger oder mehr Mitarbeitende als im letzten Jahr? Teilen Sie uns im Antrag auf Änderung der Vorschüsse die voraussichtlichen Arbeitsentgelte für das aktuelle Jahr mit.
Änderungen mitteilen
Alle anderen Änderungen in Ihrem Unternehmen können Sie unshier mitteilen.
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- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
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- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
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- Sicherheitsbeauftragter
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- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
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