Unternehmer

Die Mitgliedschaft bei der BG BAU ist für alle gewerblichen Bauunternehmen und baunahe Betriebe, wie Gebäudereiniger oder Schornsteinfeger vorgeschrieben. Sie kann durch keine private Versicherung ersetzt werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unternehmensgründung oder der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten.

Als Unternehmer zählt nicht nur jeder Unternehmer eines gewerbsmäßig betriebenen Unternehmens, sondern auch Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).

Zur Anmeldung eines neuen Unternehmens nutzen Sie bitte unseren Online-Service.