Auslandsversicherung (AUV)
Gut versichert im Ausland
Wird ein Arbeitnehmer eines inländischen Unternehmens kurzfristig im Ausland eingesetzt, ist dieser im Rahmen der Entsendung versichert. Bitte beachten Sie unbedingt bestehende Meldepflichten bei der Entsendung.
Bei längerfristigen Auslandseinsätzen kann es sein, dass der Beschäftigte weder nach deutschem, noch durch über- und zwischenstaatliches Recht abgesichert ist.
Um den Beschäftigten aber auch für diese Zeit den nötigen Versicherungsschutz zu bieten, hat die BG BAU von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Auslandsversicherung (AUV) einzurichten (§ 140 ff Sozialgesetzbuch -SGB- VII).
Ausnahmen gibt es in Regionen, in denen andauernde aktive kriegerische Auseinandersetzungen stattfinden. Bitte sprechen Sie uns an!
Beginn und Ende
Wichtigste Voraussetzung: Das Unternehmen, in welchem der Beschäftigte arbeitet, ist Mitglied bei der BG BAU und die Auslandstätigkeit steht im Zusammenhang mit der Beschäftigung im heimischen Unternehmen.
Die Versicherung beginnt frühestens am Tag, nachdem der vollständige Antrag bei der BG BAU eingegangen ist.
Sie endet mit der endgültigen Rückkehr des Versicherten aus dem Ausland.
Näheres finden Sie in der Richtlinie zur Auslandsversicherung.
Leistungen
Versichert sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Dabei werden im Wesentlichen die gleichen Leistungen gewährt, die bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in Deutschland zu leisten wären.
Wie Sie einen Unfall melden und welche konkreten Leistungen Ihre Beschäftigten im Versicherungsfall erhalten, lesen Sie hier...
Beitrag
Der Beitrag wird jährlich im Rahmen einer Umlage zur Auslandsversicherung berechnet.
Monatsbeitrag (netto) x Anzahl der vom Unternehmen gemeldeten Monate + 19% Vers.-Steuer = Jahresbeitrag
Der Jahresbedarf wird dabei durch die Anzahl der Monate geteilt, die alle von der Auslandsversicherung erfassten Personen während des Beitragsjahres im Ausland verbracht haben (Monatsbeitrag netto).
Für das Jahr 2019 betrug der Nettobeitrag pro Monat 139,99 Euro.
Wichtiger Hinweis:
Die Versicherten sind für die Zeit des Auslandaufenthalts weder im jährlichen elektronischen Lohnnachweis der BG BAU, noch in der jährlichen arbeitsnehmerbezogenen Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung, auch "92er-Meldung" genannt) zu berücksichtigen.
Unfallversicherung A-Z
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- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufshilfe)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Reha)
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Lohnsummen
- Meldepflicht
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
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- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
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- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
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- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
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