Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück.
Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.
Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel erforderlich werden:

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder
  • bei Fahrgemeinschaften.

Wird der Weg zur oder von der Arbeitsstätte aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz.

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