Umlage

Die Berufsgenossenschaften erheben ihren Beitrag im Umlageverfahren. Für jedes Haushaltsjahr wird im Nachhinein (= nachträgliche Bedarfsdeckung) für den Zuständigkeitsbereich jeder Berufsgenossenschaft der Überschuss der Aufwendungen gegenüber den Erträgen ermittelt. Die Differenz ist das Umlagesoll. Das Umlagesoll wird nach den Faktoren der Beitragsbemessung (Gefahrklasse des Unternehmens, Summe der im Berichtsjahr gezahlten Arbeitsentgelte, eventuell Beitragszuschlag) von der Berufsgenossenschaft auf die ihr angehörenden Unternehmen verteilt.