Sicherheitsbeauftragter
Bestellung und Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Der Unternehmer hat ab 21 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten hängt von der Beschäftigtenzahl ab siehe Tabelle. Es sollten keine Mitarbeiter zu Sicherheitsbeauftragten berufen werden, die eine eigenständige Verantwortung besitzen, beispielsweise Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte. Es hat sich bewährt, auch in Betrieben mit weniger als 21 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die in den normalen Arbeitsablauf integriert sind. Sie sollen direkt am Arbeitsplatz auf sicheres Verhalten ihrer Kollegen einwirken, haben aber keine Anordnungsbefugnis. Sie können u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Sie achten auf den Zustand der technischen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen.
- Sie achten darauf, daß Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung benutzt werden.
- Sie melden sicherheitstechnische Mängel an Vorgesetzte.
- Sie informieren Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen.
- Sie kümmern sich besonders um neue Mitarbeiter und Jugendliche.
- Sie sind an Unfalluntersuchungen beteiligt.
- Sie beseitigen - soweit möglich - Mängel selbst.
Unfallversicherung A-Z
- Abfindung
- Bautagebuch
- Eigenbelastungsziffer
- Akteneinsicht
- Anhörung
- Antrag
- Arbeitnehmer
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsmedizinische Regeln
- Arbeitsmedizinisch - Sicherheitstechnischer Dienst
- Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsunfall
- Arzneimittel
- Asbest
- Aufsicht
- Aufsichtsperson
- Auslandsversicherung (AUV)
- Ausländer
- Ausstrahlung / Entsendung
- Baustellenmeldung
- Baustellenverordnung
- Beihilfe
- Beitrag
- Beitragsfuß
- Beitragssatz
- Berufshilfe, jetzt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Anzeige
- Berufskrankheiten-Verordnung
- Berufsgenossenschaft
- BGSW - Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
- Bescheid
- Biostoffverordnung
- Betriebsarzt
- Betriebssport
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Beweismittel
- Bezugsgröße
- BG Kliniken
- Bußgeld
- Datenschutz
- Dienstwegeunfall
- Dritter Ort
- Druckluftverordnung
- Ehegatte
- Einkommen
- Einkommensanrechnung
- Einstrahlung
- Elternrente
- Elternzeit
- Entgelt
- Entschädigungsleistungen
- Entstehung
- Ermächtigter Arzt
- Ermessen
- Erstattungsansprüche
- Erwerbsfähigkeit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Fälligkeit
- Fahrtkosten oder Fahrkosten
- Feststellungsverfahren
- Freiwillige Versicherung
- Fristen
- Gefahrklasse
- Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverordnung
- Gefahrtarif
- Geheimhaltung
- Geltungsbereich
- Gerichte
- Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Gutachter
- Gewerbezweig
- Haftung
- Handlungsfähigkeit
- Hilfsmittel
- Heilbehandlung
- Hinterbliebene
- Informationsmittel
- Irrtum
- Insolvenzgeld
- Jahresarbeitsverdienst
- Kausalität
- Kinder
- Klage
- Kosten
- LVBG-Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lebensbescheinigung
- Lebenspartner
- Leibesfrucht
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufshilfe)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Reha)
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Lohnsummen
- Meldepflicht
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Peers/Peer-Beratung
- Pfändung
- Pflege
- Prävention
- Praktikanten
- Private Bauhelfer
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Ratenzahlung
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Regress
- Rehabilitation
- Reha-Managerin/Reha-Manager
- Rente
- Rentenausschuss
- Säumniszuschlag
- Satzung
- Selbstverwaltung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch I
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch VII
- Sozialgesetzbuch X
- Sprache
- Sterbegeld
- Strahlenschutzverordnung
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Diagnosebezogene Steuerung des Heilverfahrens
- Ratenzahlung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Überführungskosten
- Übergangsgeld
- Umlage
- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmer
- Unternehmerähnliche Person
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Verletzungsartenverfahren
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Widerspruch
- Widerspruchsstelle
- "Wie"- Berufskrankheit
- Witwen- /Witwerrente
- Wohnsitz
- Zinsen
- Durchschnittsbelastungsziffer
- Eigenbelastungshöchstwert
- Zuständigkeit