Gutachter
Sobald der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall oder der Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt wird, ermitteln Sachbearbeiter, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Entschädigung gegeben sind. Häufig holen sie dabei ein medizinisches Gutachten ein als Grundlage für die Entscheidung ein.
Die Gutachter sollen in der Regel klären,
- ob der Körperschaden des Versicherten auf den Unfall zurückzuführen ist
- ob die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde und
- wie hoch bei einem dauernden Körperschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.
Die Gutachter müssen unabhängige Fachärzte sein; sie sind weisungsfrei und zur Objektivität verpflichtet; anders als bei den Renten- und Krankenversicherungen sind sie keine Angestellten der Berufsgenossenschaft. An der Auswahl des Gutachters beteiligt die BG den Versicherten: Sie schlägt ihm drei Gutachter vor. Bei der Begutachtung der Folgen eines Arbeitsunfalls gehört dazu in der Regel der behandelnde Durchgangsarzt. Der Versicherte kann auch selbst einen Gutachter vorschlagen.
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