Gerichte

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung sind die Sozialgerichte zuständig. Über das zuständige Gericht belehrt die Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheides (Verwaltungsaktes). In der Regel geht einer Klage beim Sozialgericht ein Widerspruchsverfahren voraus. Das Sozialgericht ist mit einem Berufsrichter (Jurist) sowie einem Arbeitgeber - und einem Arbeitnehmervertreter besetzt.