Ermessen

Ermessensspielräume bei einer Entscheidung über Leistungen ermöglichen es der Berufsgenossenschaft, bei der Wahl zwischen mehreren richtigen und in gleicher Weise zulässigen Entscheidungen diejenige zu treffen, die den individuellen Erfordernissen des jeweiligen Falles am besten gerecht wird.

Auf eine pflichtgemäße Ermessensübung besteht ein gesetzlicher Anspruch (§ 39 SGB I).