Arzneimittel

Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die durch ihre Anwendung im menschlichen Körper u.a. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden heilen, lindern oder von vornherein verhüten sollen. Hierunter fallen Fertigarzneimittel, Blutzubereitungen, Sera, Impfstoffe und auch radioaktive Arzneimittel. Als Arzneimittel gelten auch Verbandstoffe und chirurgische Nahtmaterialien.

Die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung erfolgt in Deutschland über die Apotheken. Der behandelnde Arzt darf grundsätzlich alle in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimittel verordnen, sofern sie nicht aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen sind. Zu den verkehrsfähigen Arzneimitteln bestimmen der gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Spitzenverbände der Krankenkassen verbindliche Festbeträge für alle Zweige des deutschen Gesundheitswesens.

Die Berufsgenossenschaft erstattet die Kosten für das verordnete Arzneimittel bis zur Höhe des Festbetrages. Insoweit entfällt eine Zuzahlung durch den Versicherten. Dies gilt auch für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Soweit der Arzt ein Arzneimittel verordnet, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Unfallversicherte diesen Differenzbetrag selbst bei Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke entrichten. Der Betrag wird von der BG nicht erstattet.