"Wie"- Berufskrankheit
Neue Berufskrankheiten, die noch nicht in der Berufskrankheiten-Liste (Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung - BKV) veröffentlicht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Berufsgenossenschaft "wie" eine Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden.
Die Aufnahme einer Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Liste wird vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat - Sektion "Berufskrankheiten" mit Vorlage einer wissenschaftlichen Begründung an den Verordnungsgeber empfohlen, wenn neue Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Die wissenschaftliche Begründung wird gegebenenfalls im Bundesarbeitsblatt amtlich durch den Verordnungsgeber veröffentlicht. Die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger erhalten diese vorab zur Bekanntgabe bei den Unfallversicherungsträgern (z.B. Berufsgenossenschaften). Bis zur Umsetzung dieser Empfehlung durch den Verordnungsgeber dauert es in der Regel längere Zeit (mindestens mehrere Monate, häufig auch einige Jahre). In der Zwischenzeit prüfen die Unfallversicherungsträger, ob entsprechende Erkrankungen nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) anzuerkennen sind.
Siehe: § 9 SGB VII
Unfallversicherung A-Z
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- Aufsichtsperson
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- Ausländer
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- Baustellenverordnung
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- Beitragsfuß
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- Berufshilfe, jetzt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Anzeige
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- Entgelt
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- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
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- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Reha)
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- Lohnsummen
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- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
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- Pfändung
- Pflege
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- Regress
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- Reha-Managerin/Reha-Manager
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- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
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