Sicherheitsdatenblatt

Auf diesen Seiten finden Sie alles rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt. Es richtet sich sowohl an die Verwender und Leser als auch an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern .

Schwerpunkt ist ein Lehrgang, in dem die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert werden. Durch Hyperlinks zu relevanten Rechtstexten und Querverweisen innerhalb der Abschnitte sowie vielen praxisorientierten Tipps und Erläuterungen erhält der interessierte Leser schnell und einfach alle notwendigen Informationen.

Links zu Datenbanken, Rechtstexten und Hilfsmitteln zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Checklisten zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern runden das Portal ab.

Als dynamisches System wird es regelmäßig ergänzt, überarbeitet und an die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Allgemeine Informationen
Ein Sicherheitsdatenblatt soll den beruflichen Verwendern von chemischen Arbeitsstoffen u.a. die zum sicheren Umgang nötigen Informationen über chemisch-physikalische Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und Umweltgefährdung sowie die Angaben über erforderliche Schutzmaßnahmen liefern. Es ist eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen.

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische in Deutschland in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Auch für viele nicht gefährliche Gemische haben Hersteller, Einführer oder erneute Inverkehrbringer auf Anforderung von gewerblichen Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

Mehr Informationen finden Sie im Kapitel "FAQ Sicherheitsdatenblatt".

Die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt sind in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegt, die seit dem 1.Juni 2007 gilt. Die Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter befinden sich im Anhang II REACH-Verordnung, der zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/878 geändert wurde, die ab dem 1. Januar 2021 gilt. Sicherheitsdatenblätter, die dem Anhang der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung finden Sie im Kapitel REACH.
Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen erfolgen gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die am 20.01.2009 in Kraft getreten ist. Hier finden Sie weitere Informationen zur CLP-Einstufung und -Kennzeichnung.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Qualität der Sicherheitsdatenblätter oft nicht den notwendigen Anforderungen entspricht. Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes sowie die Qualitätsansprüche steigen aber mit der REACH-Verordnung. Sicherheitsdatenblätter dürfen nur noch von fachkundigen Personen erstellt werden (§18 Abs.4 GefStoffV).

Aktueller Hinweis:
Mitteilungspflicht für alle gefährlichen Gemische